Volltext: Trachten (Bd. 2)

 
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königlichen Staatstracht, wie solche uns in einem skulptierten Bildwerk Eduard's III. über- 
liefert worden ist; der grosse Monarch trägt hier eine Gewandung von edler Einfachheit (63. 9); 
die Dalmatika ist am Halse tiefer ausgeschnitten und in den Aermeln kürzer als das Unterkleid, 
auch vorn in ihrer unteren Hälfte aufgeschlitzt und hier, sowie am Saume bordiert, dabei völlig 
ungegürtet. Der Rückenmantel erreicht knapp die Fersen; die Schuhe sind nur wenig gespitzt, 
doch reich gestickt, Haar und Bart von patriarchalischer Fülle. Ein völlig geschlossener Kragen 
von Hermelin oder Grauwerk lässt sich gleichfalls als einen Teil des königlichen Ornates für jene 
Zeit nachweisen (62. sa). 
Damals machten sich schon in Schnitt und Färbung der Tracht die Standesunterschiede 
bemerklieh. Der Kaufmann trug geteilte oder gemischtfarbige Kleider, einen vfiandrischenu Filz- 
hut, zugenestelte Halbstiefel und einen gegabelten Bart; der Müller einen weissen Rock mit blauer 
Kapuze, an Festtagen Strümpfe von rotem Tuch und den langen Zipfel seiner Kapuze um den Kopf 
gewunden; der Grobschmied einen braunen Lederschurz mit zwei viereckigen Laschen oder Bäffchen 
unter dem Kinn; der Bauer die an den Seiten offene oder doch ärmellose Husse, häufig mit einer 
Kapuze (vrgl. 63. 31), nebst Hut, Tasche und Stab. Der Güterbesitzer oder Freisasse (yeoman) 
erschien in Wams und Kapuze von grüner Farbe, mit grünem Schulterband, an dem ein Hüfthorn 
hing, auf der Brust das silberne Bild des Schutzpatrons St. Cristof, in einem Hut mit schwarzen 
Fransen, einen Bündel Pfeile, die Schläfen abgerundet unddenSchci- 
mit Pfauenfedern besteckt, im F19 34' tel tonsuriert wie ein Priester. 
Gurt, Schwert und Schild an der   Der Seemann trug einen bis zum 
linken Seite, den Dolch an der  Knie reichenden Kittel von grobem 
rechten und den grossen Bogen in  "i  Wollstoff und einen Dolch an einer 
der Faust, gegen dessen Sehnen-  Schnur, welche unter dem Arme 
schlag der linke Arm mit einer  hindurch um den Hals geschlungen 
Binde oder Schiene geschützt war.  war (vrgl. 62.  Der Arzt ging 
Der Vogt oder Verwalter ging  in Purpur und Hellblau mit Pelz- 
in bunter oder graublauer Husse  verbrämung;derRcchtsgclehrtc 
einher, das Schwert an der Seite,  in buntem Rock mit seidenem Gurt, 
das Kinn glatt, das Haar an den letzterer verziert mit kleinen Quer- 
streifen von verschiedener Farbe, in einer mit Lammfell gefütterten Kapuze, in einem Schulter- 
kragen mit Pelzrand und zwei Schildchen und in einem weissseidenen Käppchen mit Pelzrand. Die 
Mitglieder des wChief Justice of the King's Benchs trugen lange, vom Hals bis zu den Füssen gehende 
Röcke, die vorherrschend grün und mit Hermelin besetzt, über die Brust her verknöpfbar, unter- 
halb aufgeschlitzt und oben mit engem hohem Stehkragen, sowie mit ziemlich weiten Hängeärmeln 
besetzt waren, dazu Gürtel und flache Rundkappen. 
Auch die Stiftung von ritterlichen Orden liess besondere kostürnliche Abzeichen entstehen; 
so zählte zu "dem von Eduard III. im Jahre 1350 begründeten Orden vom Hosenbande ausser 
einer Kette mit dem angehängten Bilde des hl. Georg (Fig. 34) noch Tunika, Kapuze und Mantel, 
sämtliche Gewänder von blauem Wollstoffe, sowie eine strumpfbandähnliche Spange von blau email- 
liertem Golde mit der Devise: Honi soy qui mal y pense; dieses Band wurde unter dem linken Knie 
verschnallt. Das Strumpfband ist vermutlich aus der weiblichen Tracht herübergenommen worden; 
Frauenstrümpfe werden, wie oben bemerkt, schon im 13. Jahrhundert erwähnt; aber kein Abbild 
und auch sonst keine Ueberlieferung des Mittelalters lässt auf ein Strumpfband unter Männern 
schliessen, wie denn Mannsstrümpfe nach allgemeiner Annahme erst nach der Mitte des 15. Jahrhunderts 
in England bekannt wurden. Alle Ordensgewänder waren mit Strumpfbändern in Gold und Blau 
gestickt (vgl. 66. a4). Im vierunddreissigsten Jahre seiner Regierung liess Eduard III. infolge der 
Pest die Farbe der Tunika in schwarz umändern, später in blutrot. 
Im 15. Jahrhundert (Heinrich IV. bis 1411, Heinrich V. bis 1422, Heinrich VI- bis 1451, 
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