Volltext: Trachten (Bd. 2)

ordnung, in welcher das Schnüren und Verknüpfen und die verschiedene Färbung untersagt wurde, 
sowie der lange Schnabel an den Schuhen und der übermässige Schwanz an den Gugeln, auch das 
Entblössen von Schultern und Brust bei den Frauen und die Verwendung von Seide, Perlen, edlen 
Metallen und Steinen zu Borten. Aber das Verbot nutzte wenig; man fügte sich lieber den For- 
derungen der Mode als denen des Gesetzes und zahlte seine Busse. 
Für das 15. jahrhundert geben uns namentlich die in Holz geschnittenen oder an die 
Klosterwände gemalten Totentänze ein anschauliches Bild der damaligen Tracht unter allen Ständen. 
Wir sehen hier das Kostüm in seiner vollen Auflösung, in seinem widerspruchsvollen Schnitte von 
Enge und Weite, Länge und Kürze (52. 35-63. 53. 1-26). Da gehen die Herren einher mit entblösstem 
Halse, gekräuseltem Haare, das lang auf die Schultern fällt, in festgeschnürten Röcken und Hosen, 
die auf der Brust und in den Gelenken aufgeschlitzt und mit andersfarbigem Stoff unterlegt sind, mit 
langgeschnäbelten Schuhen, die von allerlei Zierat funkeln. Die Frauen tragen hohe Wülste und 
Hauben, weisse Tücher um das Kinn, so dass nur Augen und Nase frei bleiben; sie zeigen Nacken 
und Brust entblösst und schleppen das, was oben am Kleide fehlt, zehnfach auf dem Boden einher. 
Alle Gewänder waren von Seide, Sammet und Pelz, buntfarbig zusammengesetzt und mit Stickwerk 
und Geschmeide bedeckt; Ringe glänzten an den Fingern beider Geschlechter, Spangen an den 
Armen, Ketten mit Medaillons auf der Brust. Die Beute aus den Burgunderkriegen hatte die Städter 
mit Ueberfluss überschüttet, der Kriegssold die Bauern; daneben aber wohnte die blasse Armut. Mit 
dem Luxus kam eine blutrünstige Roheit in das Land. Zwar suchten die Behörden dem Unwesen zu 
steuern, aber ohne Erfolg, da sie selbst nicht von den Lastern frei waren, die sie an andern straften. 
Aber wie jede Ausschreitung ihren Rückschlag in sich selber trägt, so auch die der Mode; 
die Reformation übte ihre Wirkung auf das Innere und Aeussere der Menschen; man bemühte 
sich der Kleidung wieder einen ehrbaren Charakter zu geben. Die schweizer Mode folgte auch 
im 16. Jahrhundert der deutschen, doch zeichnete sich das städtische Schweizerkostüm trotz des 
Reichtums durch eine grössere Einfachheit vor dem deutschen aus. Die Schlitze waren nicht so 
zahlreich wie an dieser und weniger mit Puffen als mit glatt unterlegten Stoffen ausgefüllt. Die 
Frauen ordneten häufig ihren oberen Rock rundum in gleiche schmale Längsfalten und brachten statt 
der Puffen gerne Krausen an, besonders am Ende der Aermel, wo sie das Handgelenk stets mit 
Krausen umschlossen. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts irrte man von der schlichten 
Behandlung des Kostüms zum Teile wieder ab. Damals kamen die Pluderhosen auf (54. 4) und diese 
wurden so beliebt, dass man sie auch dann noch als Fest- und Staatstracht beibehielt, als sie ander- 
wärts längst wieder durch die Pumphose verdrängt waren; sie wurden namentlich die gewohnte 
Tracht der in fremdem Solde stehenden Kriegsleute und sind es stellenweise bis in das 19. jahr- 
hundert geblieben, so dass man in unserer Zeit die Pluderhosen geradezu nSchweizerhosenu zu 
nennen pflegt. Die Frauen gaben die Krausen an den Aermeln auf, machten diese an den Achseln 
bedeutend weiter und stopften sie dort mit Watte aus, oder sie liessen auch die Aermel gänzlich 
weg, so dass die Arme nur von den langen bauschigen, unten mehrfach gerafften Hemdärmeln 
bedeckt waren. Gegen Ende des Jahrhunderts verfiel wie in Deutschland so auch in der Schweiz 
das Kostüm der spanischen Versteifung; da aber die Schweizer einzelne Teile der altherkömmlichen 
Tracht beibehielten, die anderwärts verschwanden, so bildete sich mit der Zeit eine eigene Volkstracht 
heraus, die anders war als bei den Nachbarvölkern; und diese Absonderung setzte sich in jedem 
Kanton auf eigene Weise fort, so dass man etwa vom Anfange des 17. jahrhunderts an jedem 
Schweizer an der Tracht ansehen konnte, aus welchem Kanton er war. In einem Land, in welchem 
die Gleichheit aller Staatsbürger Grundgesetz ist, konnte von einer Ceremonientracht keine Rede 
sein. Da gab es kein amtliches Kostüm; nur die Büttel, Gerichtsboten und dergleichen niedere 
Angestellte gingen in die Farben ihrer Stadt gekleidet einher, ein Schildchen mit dem Stadtwappen 
auf der Brust (54. s. 14. 1a). Selbst die reformierten Prediger hatten keinen Ornat; wie jeder andere 
Schweizer zogen sie mit in den Krieg und hatten selbst auf der Kanzel das Schwert an der Seite. 
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.