Buch.
Achtes
einer Zeichnung bei Bianchini ein stilvolles Exemplar des Löffelchens über-
liefert zu sein, mit welchem der Weihrauch aus der Acerra in das Incen-
sorizuri gehoben ward (Fig. 428).
Eucharisti- Zum Aufbewahren der heiligen Eucharistie hatte das frühe Mittelalter
am Tamm eine Vorrichtung, die wesentlich verschieden ist von der heutigen Uebung.
Man verschloss die eucharistische Brodsgestalt in eine Taube, meist aus
edlem Metall, die entweder frei über dem Altar, auf einer Patene stehend,
unter dem Ciborium aufgehängt war, oder mit oder ohne Teller in einen
Thurm (Turris) hineingeschoben
und in besonderen Nischen (Pasto-
phorien, Armarien, Secretarien) auf-
bewahrt wurde 1. Schon Basilius
d. Gr. (T 379) soll eine Taube aus
reinem Gold haben machen lassen,
darin er den dritten Theil (der
dil- Hostie) niedergelegt und sie über
dem heiligen Tisch aufgehängt habe 2.
Aber diese Nachricht ist nicht glei cl1-
_ zeitig, und ebenso sind die Angaben
I" des Liber pontificalis sicher apokryph,
nach welchen Kaiser Constantin der
1; Peterskirche ,patena1n aureazn. cum
turre ex auiro 101u'issz'nz0 cum Colum-
bam ornatanz genzmis prasmis et
yachmeifzs etcf, Papst Innocenzl (402)
der Kirche der hll. Gervasius und
Protasius ebenfalls einen silbernen
Thurm m1t Patene und vergoldeter
Taube, 30iPfund wiegend, Papst
Fäää H1larus (461) an S. Glovanm 1n
_ j: 3 Fonte zu Rom einen silbernen Thurm
mitDel hinen (als Füssen), so Pfund
e_ schwer? und eine goldene Taube,
2 Pfund schwer, geschenkt haben
Fig. 427. Weihrauchgefeiss des Antiquariurus z Mannheim. SOH- Festern Boden erhält man
dem Testament des Bischofs Per-
etuus von Tours (ca.
-w E aß Q n m 290), Welches ein ,Pe-
l risterizenzf (Thurm
und eine ,s1lberne
Fig. 428. Löffel zur Bedienung des Weihrauchgefdsses. (Nach Bianchin i.) Vllaube zum
niss' 3 erwähnt. Et-
was später (518) wird in den Acten des Ooncils von Tyrus4 von goldenen und
silbernen Tauben über Altären und in Taufkapellen gesprochen. Demnach wird
man das Auftreten der Peristera wie der Turms ins Ende des 5. Jahrhunderts
setzen dürfen. In dem auf einem Sarkophagö abgebildeten kleinen, eine Taube
tragenden Gefäss (Fig. 429) wird man schwerlich berechtigt sein, bereits eine
1 Real-Encylzlopädie der
822.
2 Acta SS. Bo1l., Iun. II
christl.
943.
Alterth.
3 n'AcH1?:RY Spie. III 303.
4 MANSI VIII 1037;
5 Bei BOTTARI tav. 19.