Volltext: Die hellenistisch-römische Kunst der alten Christen, die byzantinische Kunst, Anfänge der Kunst bei den Völkern des Nordens (Bd. 1)

Altchristliche Malerei. 
ein und gewann in sehr kurzer Zeit die Überhand. Die junge sieghafte Ge- 
meinde hatte guten Grund, mit Genugthuung und freudigem Stolz auf die 
Geschichte ihrer Entstehung, Befestigung und ihres Ausbaues zurückzublicken. 
Die grossen Ereignisse der Offenbarung und Erlösung beginnen nun um ihrer 
selbst willen, als historische Vorgänge, geschildert zu werden. Leben und 
Leiden des Herrn, bald auch Leben und Leiden jener Blutzeugen, in denen 
sich die Thatigkeit des Gründers der Kirche fortsetzte, werden jetzt als 
geeignete Gegenstände der Darstellung erkannt und gewinnen bald eine un- 
vergleichliche Popularität. Hatte man früher der gedrückten, fast verzagenden 
Gemeinde nur Bilder des Trostes und der Erniuthigung gereicht, so konnten 
dem siegreichen Volke Gottes nunmehr alle Episoden der heiligen Geschichte 
und nach Bedürfniss alle Wahrheiten und Lehren im Bilde vorgeführt werden. 
Und hatte der Spiritualismus der ersten Jahrhunderte Gründe gehabt, an- 
gesichts der idolatrischen Stimmung der herrschenden Massen die porträtahn- 
liehe Darstellung des Gottmenschen zu meiden, so erschienen diese Gründe 
nunmehr bald als hinfällig; die Anerkennung des gottmenschlichen Charakters 
des Erlösers durch das Nicaenum 325 und der endliche Sieg der Homousie 
führten allmählich zu der ikonographischen Behandlung der Person J esu Christi, 
Welcher diejenige der Gottesgebarerin schon lange vorhergegangen War. 
Das ist im wesentlichen die Evolution, welche die Geschichte der christ- 
lichen Malerei im 4. Jahrhundert zu verzeichnen hat. Gehen wir auf die 
wichtigsten Details dieser neuen Richtung etwas tiefer ein. 
Aus der vorconstantinisehen Periode hat auch de Rossi nur ein einziges 
Coemeterialgemalde als rein historisch, d. h. als die Darstellung eines aus der 
Geschichte der Kirche geschöpften Vorganges, erkannt. Es ist das über der 
Krypta des hl. Eusebius beiindliche Arcosolium-Bild, welches das Erscheinen 
zweier Christen vor dein auf einer Art Tribunal stehenden Richter  viel- 
leicht dem Kaiser selbst  verführt. Hinter dem Rücken der beiden an- 
scheinend ihre Unschuld betheuernden Angeklagten entfernt sich in oifenbarem 
Unmuthe eine vierte Person, in welcher man einen Götzenpriester (sacerdos 
COFOTZCIÜILS), wol den Ankläger, vermuthen darf. Das Fresco befindet sich unter 
dem Cubiculum der Martyrer Parthenius und Calocerus, und es erscheint de 
Rossfs Hypothese begründet, welcher hier das Verhör dieser beiden Blut- 
zeugen dargestellt glaubt. Beide waren zur Zeit ihres Lebens Kämmerer 
einer vornehmen Frau, deren Familie dies Grundstück wahrscheinlich zu 
Zwecken eines kirchlichen Coemeteriums hergegeben hat (vgl. Fig. 129)1. 
Die Entstehung dieses Bildes wird um die Mitte des 3. Jahrhunderts zu 
setzen sein. 
Den frühesten historischen Darstellungen können auch diejenigen bei- 
gezahlt werden, welche von dem Gewerbe, Handwerk oder der Be- 
schaftigun g der Todten sprechen. Manche derselben haben wir bereits 
kennen gelernt. Die Männer, welche die Anlage der Coemeterien zu besorgen 
hatten, die Fossoren, die vielleicht einen kirchlichen Ordo bildeten, 
sicher eine angesehene Stellung bekleideten, und die ihnen beigeordneten 
Steinmetzen (Lapicidae) sorgten durch mehrfache Abbildung ihrer Person 
Gewerbe. 
' Vgl. DE ROSSI Roms. s0tterranea11219. 
359, tav. 21. Die Vermuthung V. Sclwvrzrsfs 
(Die Katak. S. 141; im Christl. Kunstbl. 1879, 
S. 180 f.; ebenso neuerdings in s. Archäol. 
(l. christl. Kunst S. 354. 363), es sei hier das 
Verhör des Apostels Paulus vor dem cypri- 
sehen Proconsul (Apg. 13, 6) dargestellt, muss 
als durchaus willkürlich abgewiesen werden.
	        
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