Anhang.
Anmerkungen.
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oder qjßcere; aber ins luminibus opslruenzli und ins luminum opstruendorunz sind gram-
matisch gleichwerthig (Ussing a. O., Zumpt, lat. Gramm. ß 657, S. 429 der 12. Auü.) ,
und es ist nicht glaublich, dass Worte, welche in der Rechtssprache eine feststehende
und allgemein bekannte Bedeutung haben, hier in ganz anderem Sinne gebraucht
sein sollten, um nämlich etwas zu bezeichnen, was es rechtlich nicht giebt: das Recht
im Hause eines Andern die Thüren zuzumauern. Ferner ist uszjue ad legulas bei
Nissens Erklärung ein müssiger Zusatz und ein ganz unzutreifender Ausdruck für
eine Anzahl Mauerstücke verschiedener Höhe, während bei der unserigen diese
Worte einen guten Sinn haben. YVas das rechtliche Verhältniss betrifft, so sind wir
wohl nicht genügend unterrichtet, ob die Trennung zwischen Stadt- und lempelgut
in Pompeji scharf durchgeführt war , und wenn, so ist es sehr möglich, dass die bis-
her als öffentlicher Durchgang benutzte, ursprünglich an die Stelle einer Straße ge-
tretene Westporticus als Stadteigenthum betrachtet wurde; privatus muss hier den
Gegensatz von communis bezeichnen. Die alte Südöffnung dieses Durchganges ist
daran kenntlich, dass der Pfeiler zwischen dem schmalen Gang und dem anstoßenden
Laden auch gegen den Gang senkrecht, wie gegen eine Thüröifnung abschließt und
hier eine Einkerbung für eine Schwelle hat, während doch der Gang in dieser Breite
nie benutzt worden sein kann. N issens Meinung, dass das Nebenhaus nach 63 sich
nach Osten ausgedehnt und eine 2,46 M. breite Straße occupirt habe (S. 221), wider-
legt sich theils durch das im Text über den ursprünglichen Straßenzug Gesagte,
theils durch die Beobachtung, dass das Haus seine jetzige Ausdehnung nach Osten
schon in einer Zeit hatte, wo man mit großen Kalksteinblöcken baute und im zwei-
ten Decorationsstil malte. Übrigens führte die Sackgasse hinter der Fruchthalle
(gr. Plan XVII) einst ebenso auf die Osthalle des T empelhofes zu, welche aber schon
seit viel früherer Zeit nicht mehr alsLDurchgang diente (Man, Pomp. Beitr. S. 1031i).
44) zu S. 99. S. Man, Pomp. Beitr. S. 94.
45) zu S. 103. Der Platz des Apollon ergiebt sich aus der Entfernung (0,37 M.)
der Löcher mit Bleiverguss in dem Plinthos der Basis, welche genau der Entfernung
der Punkte entspricht, mit welchen die Füße der Statue den Boden berühren. Die
Füße standen in der Diagonale auf den Eingang zu, so dass der günstigste Anblick
von Westen war. Dass auf der ganz gleichartigen gegenüberliegenden Basis Artemis
stand, ist selbstverständlich; auch ihre Füße standen in der Diagonale gegen die
Thür, so dass sie dem Hofe und dem Apollon den Rücken zeigte, wenn nicht, was
wahrscheinlich ist, der Oberkörper eine Wendung nach links machte. Für Aphrodite
und den Hermaphroditen bleiben dann die beiden Basen der Vorderseite übrig. Den
Nachweis der auf den Hermes bezüglichen Pausaniasstellc (VIII, 39, 6) verdanke ich
C. Robert.
46) zu S. 105. Über die Reste des alten Baues, die späteren Veränderungen
sowie die Maße s. Nissen, Pomp. St. S. 170 HÄ; Mau, Pomp. Beitr. S. 23. Die im
Text gegebene Darstellung beruht, was die Funde betrifft, auf den Ausgrabungsbe-
richten, der einzigen authentischen Quelle.
47) zu S. 106. Dass dies der mit Sulla befreundete Archimimus Sorex sein
sollte (Plut. Sulla 36; Mommsen C. I. L. X, 814) ist deshalb nicht glaublich, weil
es bei dessen Tode doch schwerlich schon magzstri pagi aug. fel. gab.
48) zu S. 111. Vgl. Nissen, Pomp. St. S. 175 ff., Man, Pomp.Beitr_ S, 227 fij
Mit ganz unhaltbaren Gründen will Nissen die Vorder- und Rückmauer des Hofes
einem spätern Umbau zuschreiben; namentlich die Vordermauer ist dem Tempel
gleichartig. Richtig ist es aber, dass die linke Wand des Hofes älter ist als diese
Mauern und der Tempel; und da an ihr keine Maueransätze vorhanden sind, so
scheint es , dass hier schon vor dem Bau des Tempels ein freier Platz war. Und so
wäre es wohl möglich, dass hier schon früher ein Tempel (der des Zeus Meilichios Ü?)
gestanden hätte.
49) zu S. 113. Die Statuen sind abgebildet bei von Rohden, die Terracotten
von Pompeji, Taf. XXIX, besprochen ebenda S. '20 f., 42 f. Der Kopf an dem Ca-
pitell ist von vandalischen Besuchern Pompejis abgeschlagen worden. Fontanafs