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Erstes Capitel.
Die Architektur und das Bauhandwerk.
hält in abgeschrägten Kragsteinen unter der Dachschräge des Giebels über der
Nische am Ende des offenen Mittelschiffs (siehe Fig. 267) einen recht hässlichen
Fehler, der sich jedoch ähn-
4 lieh an anderen römischen
Bauwerken, z. B. sogar an
K, der Vorhalle des Pantheon lIl
,v11fÄSl-iß5 5'411]! Rom wiederholt. Zweimal
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(Xßi Illlwltlgsvgi. sicher, vielleicht noch ofter
(ilfgälm kehrt eine Durchschneidung
eines graden Zwischen-
gebälks durch einen run-
den 7 der "m" dem
Fig. 267. Giebel mit abgeschrägten Kragsteinen. Gübalk keme Organlsche
Stutze hat, wieder, am
Triumphbogen (Fig. 28, vgl. Mazois III, pl. 41, Fig. 3) und noch auffallender
am s. g. Purgatorium des Isistempels (Fig. 58). In der halbrunden Nische an der
Gräberstraße Fig. 203 springt ein anderer Fehler in die Augen, dass nämlich
zwei Pilaster ohne Zwischengebälk über einander gestellt sind. Auf den ohne
Stütze in seiner jetzigen Gestalt unorganisch aus der glatten YVand schwer aus-
ladenden Abacus unterhalb der Nischen zur Kleiderbewahrung in mehren Sälen
beider Thermen Fig. 119 und die Ansicht zu S. 22 5) ist schon früher (S. 206 u.
226) hingewiesen worden. Sehr gewöhnlich und viel zu häufig, um in einzelnen
Beispielen angeführt zu werden, ist der Verstoß theilweiser Cannellirung der
Säulen, welche den Begriff der Cannellur aufhebt, den Ausdruck des Aufstrebens
des Säulenschaftes, welcher so glücklich in ihrer Cannellilnng gegeben ist, ver-
nichtet. Die Nichtcannellirung des untersten Drittheils der Säulen oder die
Wiederausfüllung der Cannellur durch Rundstäbe (s. den Peribolos des Isistem-
pels und des Apollontempels in den Ansichten zu S. 80 u. S. 97) ist zum
großen Theil eine praktische Folge der Überkleidung mit der dicken Stuccokruste
der Spätzeit, eine Sicherung eben dieser die Säule umgebenden Stuccomasse
gegen die äußeren Verletzungen, welche bei lebhaftem Verkehr beinahe u11-
vermeidlich sind. Aber nachgeahmt, und zwar auch da, wo die praktische
Rücksicht sie nicht gebietet, sollte diese Form des nicht mustergiltigen Alter-
thums nicht so oft Werden, wie es unter uns geschieht. Noch auffallender
wird der Verstoß gegen das Princip der Säulen, wenn die Schäfte im untern
Drittheil dicker gehalten und zugleich nicht cannellirt sind, womit sich dann
sehr oft noch das verschiedenfarbige Bemalen der Säulen verbindet. Man
sollte sich doch nicht darüber täuschen, dass wenn man die aufstrebende Ver-
ticale des Säulenschaftes durch eine nicht durchgeführte Cannellur oder durch
verschiedene Stärke des Schaftes oder durch eine Färbung des untern Dritt-
theils unterbricht, man gegen die Natur und das innerste Wesen der aus dem
Büdell aufstrebenden Stütze handelt und den Ausdruck ihrer Function trübt
oder ZBIStÖTt- Einen ähnlichen Fehler finden wir an vielen Wänden nach
außen, bei denen das untere Drittheil oder die untere Hälfte aus einer ganz
glatten Stuccomasse besteht, während nach oben der Bewurf in derselben Art,
wie bei uns geschieht, in Hausteinform, aber freilich nirgends als eine mächtig