Graffiti.
Quittungstafeln.
wechselt, zerfallen in zwei Formen, welche sich zugleich als eine iiltere und
jüngere erweisen.
Die erstere Form, welche, neun Fälle ausgenommen. den Inhalt der ver-
schlossenen 'l'a.feln (Seite 2 und 3, v)Haupturkunrlrra) ausmacht, darf man als
das Protokoll einer mündlichen Verhandlung vor sieben (oder mehr) Zeugen,
römischen Bürgern bezeichnen, abgefasst und geschrieben [stets von derselben
Hand auf der 2. Seite) von dem Zahlungsleistxznden. wiihrend von dem Em-
pfänger in der dritten Person gesprochen und von diesem erklärt wird, dass er
die Zahlung der aus seiner Auction stammenden Gelder von li. Caecilius
lucnndus bar ausgezahlt erhalten habe. (nzumerafos se ur-eepisse rlzlrif). Auf der
dritten Seite stelm dann die Namen der sieben (oder mehr) Zeugen, oft nebst
Namen und Siegel des Quittirenxlen. Auf die vor Zeugen (festem) geführte
Verhandlung und Empfangsei-kläruiig (aereplilultzlz) des Quittirenden wird dann
in der (ofenen) Nebenu1'kunde (Seite 4 mit den Worten faefa 1'11fe1'2'0gafio1ze
fabellarunz signaiar-zmn) Verwiesen. Und weil es sich um eine mündliche Ver-
handlung und deren protokollarische Aufnahme vor Zeugen handelt, iindet
niemals eine Stellvertretung des Quittirenden statt, wie dies in den Neben-
urkunden der Fall ist. Die Nebenurkunden nämlich auf der vierten und
fünften Seite enthalten nur in drei Ausnahmefällen eine Wiederholung der
Haupturkunrle, der Regel und dem Wesen nach sind sie von der eigenen
Hand des in der ersten Person redenden Empfängers geschriebene (elrirogru-
plmm), unmittelbare Einpfangsbesreheiniguug (swrvilzsi me arenpistwel, bei welcher
es auf die eigenhändig vollzogene , unterzeichnete und untersiegelte Schrift
ankommt, Wobei. der Vorsicht wegen. Zeugen in beliebiger Zahl beigezogen
Werden können, aber nicht Iniissen. so (lass sich lediglich von dem Plmpfäinger
des Geldes vollzogene (Quittungen finden. Eben (leswegen kann bei diesem
Acte Stellvertretung stattfinden und muss (lies, wo es sich um des Schreibens
unkundige Personen handelt, um Welche es sich in Pompeji wohl immer ge-
handelt haben wird, da unter den Vertretenen sich fünf Frauen finden.
Da, wie gesagt, die Form der Haupturkiiinle die ältere ist, {iudet sie sich
auch unter den datirten Quittungstafelu des l.. (Jaecilius lucundns nur bei den
beiden ältesten (vom 7. November 27 und vom 10. Mai 54 n. Z in der Neben-
urkunde Wiederholt. Unter den ehirographischen, datirten (Quittungen ist die
älteste vom 29. Mai 54. Es scheint also, dass bis zum Tode des Kaisers Clau-
dius die ältere Form die allein giltige war; seitdem trat die eigenhitinlig ge-
schriebene Nebenquittung auf und endlich (wie in neun der hier behandelten
Fälle) gab man die altere Form ganz auf und die Form der Nebenurkiinde ist
auch (liejenige der Haupturkunxle. Oder man begnügte sich mit. einer ein-
zigen eigenhändig geschriebenen und vollzogenen Quittung.
Von den Auctionsgelderquittungen unterschieden sich die Pachtgelder-
quittungeu zunächst (ladurch, dass bei ihnen in allen Fallen der Gemeinde-
sclave (sereus actor; colonorvnn coloniae Vmzcriae Oowzeliae sernus oder kürzer :
coloniae servus) der Quittirende ist, der aber (als Unfreier) giltig nur quittireu
konnte, wenn zu seiner schriftlichen, unterschriebenen und untersiegelten Erklä-
rung: (138 Geld empfangen zu haben, die Vollmacht der zur klagbaren Beitrei-
bung der Gelder berechtigten Gemeindebeamten hinzukam, welche deshalb