Graffiti.
Jüdisches und (Ehristliches
Quittungstafeln.
eantscheirlende Wort [QHRISTTAN erkennen. welches specicll auf die
neronische Christenverfolgung zu beziehn, wie dies geschehn ist, allerdings
kein genügender Grund vorliegt. Eine unzweifelhaft (rhristliehc Lampe,
welche nach Annahme der Akademiker von Herculaueum im Jahre 1756 in
Pompeji gefunden sein soll, gehört dem vierten christlichen Jahrhundert an f),
kann also zur Lösung der Frage über die Anwesenheit von Christen in keiner
Weise benutzt werden.
Um die Reihe der kleineren inschriftlichen Denkmäler des Verkehrs und
des Lebens in Pompeji, welche durch eine Übersetzung und einige Worte der
Erläuterung zum Verständniss gebracht werden konnten, nicht durch solche
zu unterbrechen, welche eine eingänglichere Erklärung nöthig machen, hat
die Mittheilung des interessantesten Inschriftenfundes bis hieher. an den
Schluss des Capitels verschoben werden müssen. handelt sich um die
Quittungstafeln des Bankhalters L. Caecilius Iucunduswttl.
Dieselben wurden am 3. und 5. Juli 1875 in dem durch sie seinem Namen
nach bestimmten Hause Reg. V, 1, 26 gefunden, und zwar auf der Höhe des
ersten Stockwerks über der Borticus des Peristyls, sorgfältig neben einander
gepackt in einer hölzernen Kiste, welche selbst zu stark verkohlt war, um
erhalten zu werden, während es gelang, ihren Inhalt. eben die Quittungstafeln,
ihrer 127 an Zahl, mit unvergleichlicher Geschicklichkeit zu bergen, mehr
0de1' Weniger gut erhalten in das Museum nach Neapel zu bringen und zum
größten Theile zu entziffern.
Diese Quittungstafeln. welche, wie schon ihre Verpackung in eine Kiste
und ihre Aufbewahrung im ersten Stockwerke der Privatwohnung schließen
ließ und wie die Daten, deren jüngstes aus dem Jahre 62 u. Z. stammt, be-
stätigen, ein alter, zuriickgestellter Besitz, sind meistens Triptychen, nur
wenige Diptychen, d. h. sie hestehn, wie die ideale Reconstruction eines
Triptychon in der beiliegenden Abbildung zeigt. aus drei mit einander ver-
bundenen Holztafeln, deren Größe ZWlSClIBD M. und 0,100)(
0.053 M. schwankt. Von den sechs zur Aufnahme von Schrift geeigneten
Seiten, welche sie darbieten, sind die beiden äußersten. 1 und 6 unbeschrie-
ben und bilden die Decken. Die Seiten 2 und 3 wurden durch einen um-
geschlungenen, durch Löcher in den Rändern gezogenen Fladen zusammen-
geschlossen und enthalten die Haupturkunde nebst den Namen und den
Siegeln der Zeugen: die Seiten 4 und 5 blieben offen und enthalten die
Nebenurkunde nebst der Unterschrift und dem Siegel des Ausstellenden und
den Namen und Siegeln von Zeugen. Die Seiten 2, 3 und 5 sind in der
Mitte, bis auf einen umgebenden Rand ausgetieft und waren in dieser ver-
tieften Mitte mit Wachs ausgefüllt. in welches die Urkunden mit dem Griffel
geschrieben wurden; die 4. Seite zeigt nur eine Vertiefung für die Wachs-
siegel des Quittirenden und der Zeugen, deren Namen auf der neben der Ver-
tiefung (oft zu beiden Seiten derselben, welche in der Mitte liegt) stehn
gelassenen Fläche mit Tinte geschrieben wurden. Auf dem obern Rande der
Tafeln steht oft eine Überschrift (Inhaltsangabe) der Urkunde.
Garrueci, Bull. Napol. n. s.