Volltext: Pompeji in seinen Gebäuden, Alterthümern und Kunstwerken

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Sechstes Capitel. 
Zeugnisse des Verkehrs und des Lebens nach Inschriften. 
LOCANTVR  EX  K  IVLIS  PRIMIS  TABERNAE 
CVM  PERGVLIS  SVIS  ET  CENACVLA 
EQVESTRIA  ET  DOMVS  CONDVCTOR 
CONVENITO  PRIMVM  CN  ALLEI 
NIGIDI  MAI  SER. 
Im Häuserquartier der Arria Polla im Besitze des Cn. Alleius Nigidius Maius werden 
vermiethet von den nächsten Iden des Juli an Tabernen mit ihren Vorbauten und feinen Ober- 
stuben (oder et vestibula U?) Mommsen, C. I. L. a. a. O.) und ein ganzes Haus. Der Abmiethe 
hat sich zu benehmen mit des On. Alleius Nigidius Sclaven Primus. 
Die zweite, am 8. Februar 1766 gefundene und jetzt im Museum von 
Neapel aufbewahrte (1136) sagt aus : 
IN  PRAEDIS  IVLIAE  SP  F  FELICIS 
LOCANTVR 
BALNEVM  VENEREVM  ET -NONGENTVM -TABERNAE  PERGVLAE 
CENAOVLA  EX  IDIBVS  AVG  PRIMIS 
IN  IDVS  AVG  SEXTAS Q ANNOS  OONTINVOS  QVINQVE 
 
vIn dem Grundstück der Iulia Felix, des Spurius Tochter, werden ver- 
miethet ein Balneum venereum und neunhundert  Läden, Buden, Ober- 
zimmer vom nächsten 14. August bis zum sechsten 14. August auf fünf Jahre 
hinter einanderu. Die Siglen der letzten Zeile sind überaus verschieden erklärt 
worden. Winckelmann H), dem Andere gefolgt sind, Welche das Original 
nicht kannten, haben den Anfang einer Wahlempfehlung: A  SVETTIVDI  
VERUM  AED, welche sich unter der in Rede stehenden beündet und mit 
der Miethanzeige natürlich nichts zu thun hat, ungehöriger Weise zu derselben 
gezogen und nun erklärt: si quis dominam loci eius man cognoverit adeat 
Suettium Vermn aedilem (Wer die Herrin dieses Ortes nicht kennt, der wende 
sich an den Aedilen Suettius Verus); Andere, Welche die Trennung richtig 
vomahmen dar), erklärten entweder: si quis domi lenocinium exerceat ne can- 
ducito oder 82' quem deceat locatio eorum was convenito (nwer im Hause ein 
schmutziges Gewerbe betreibt, wird nicht angenommem oder wvenn Jemand 
Lust zur Abmiethe hat, so wende er sich an unsa). Die neueste Erklärung, 
welche aber eben so wenig unbestritten geblieben, ist von Fiorellimtt): 31' 
quinguennium decurrerit locatio esto nudo consensu (mach Ablauf der fünf 
Jahre wird die Vermiethung [wenn nicht gekündigt werden] stillschweigend 
verlängerte)  
 Diese kleine Reihe der für die Öffentlichkeit bestimmten Dipinti möge 
mit einer aus voraugusteischer Zeit stammenden, gegen das Ende nicht 
 
f) Die Lesart nongentum steht unbedingt fest, desto unsicherer ist die Bedeutung; die 
in der Übersetzung gegebene bisher allgemein befolgte Erklärung ist weder der Form noch 
der Sache wegen wahrscheinlich. 
w") Sendschreiben 5. 59, Orelli 4323. 
im") Bosini, Dissert. isag. p. 1. cap. 10. pag. 63 sq.; Guarini, Fasti duumv. p. 199. 
Wüst) Bull. Nap. n. s. II, p. 23 sq. mit einem Zusatz von Garrueci, der diese Erklärung 
nur als möglich gelten lassen will, während sie Mommsen bei Orelli-Henzen III, p. 469 und 
zum C. I. L. a. a. O. als juristisch unmöglich bezeichnet.
	        
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