Volltext: Pompeji in seinen Gebäuden, Alterthümern und Kunstwerken

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Sechstes Capitel. 
Zeugnisse des Verkehrs und des Lebens nach Inschriften. 
muthetef); die neueren Ausgrabungen haben uns aber zwei Mal denselben 
Tribünen T. Suedius Clemens, den kaiserlichen außerordentlichen Commissar, 
dessen Wirksamkeit in Beziehung auf Expropriation occupirter Bodenstrecken 
schon früher erwähnt wurde (oben S. 404), in die Wahlangelegenheiten Pompejis 
hineingezogen gezeigt, indem seine mächtige Empfehlung für einen Candi- 
daten in die Wagschale geworfen wird; denn an eine directe Einmischung 
dieses hochgestellten Mannes ist auch hier sicherlich nicht zu denken. Um 
nicht zu tief in Einzelheiten zu gerathen, welche hier doch nicht erledigt 
werden können, muss es genügen, den Wortlaut der in Rede stehenden In- 
schriften in einer unten stehenden Note w") mitzutheilen. Als Besonderheiten 
führen wir demnächst noch an, dass neben demjenigen, welcher, und zwar als 
öffentlicher Schreiber, der dies Geschäft jahrein, jahraus besorgte xff), die 
ßVahlempfehlungen angeschrieben zu haben angiebt (scripsit; scrzjator), in 
einigen Fällen auch noch der genannt ist, welcher eine ältere Inschrift über- 
weißt hat (deallwmte; dealbator) (1190. 222), um für die neuen den nöthigen 
Platz herzustellen. Dem entsprechend finden wir denn auch an nicht wenigen 
Stellen mehre solcher Inschriften über einander gemalt, und mehr als eine 
ältere, zum Theil von den auf den Tuff gemalten, ist, wie schon erwähnt, erst 
dadurch sichtbar geworden, dass die Überweißung, welche die jüngeren trug, 
abgeblättert ist. 
Dass die ständig sich wiederholenden Ämter des Aedilen oder Duumvirn, 
zu denen der und der empfohlen wird, und dass die fast eben so ständigen 
Lobsprüche, die wir oben kennen gelernt haben, dass endlich das immer 
wiederkehrende orat vosfaciatis, rogazf, cupit, _facz't in Siglen und Abkürzun- 
gen oder mit einem einzigen Buchstaben für jedes Wort geschrieben ist, wird 
Niemand Wunder nehmen; viel auffallender ist die Thatsaehe, dass auch die 
Namen der Empfohlenen gelegentlich und nicht ganz selten -mit den bloßen 
Anfangsbuchstaben bezeichnet sind, so dass wir Inschriften finden, welche fast 
nur aus einzelnen Buchstaben bestehnffff); und dennoch scheint es, dass 
diese Thatsache nicht wegzuleugnen ist, welche sich daraus erklären mag, 
dass die in solchen Inschriften Empfohlenen besonders stadtbekannt und viel- 
leicht grade zur Zeit einer WVahl besonders oft genannte Personen waren, 
deren Namen eben alle Welt im Munde führte, so dass es genügte P  P  P  
M  E  S  zu schreiben, um die Vorübergehenden an P. Paquius Proculus und 
M. Epidius Sabinus zu erinnern.  Hiermit dürfte über die Eigenthüm- 
ljchkeiten dieser Wahlempfehlungen, ohne natürlich den reichen Stoff zu 
k) Bull. Nap. n. s. I, p. 151, Note 27, vgl. Bull. d. Inst. 1865, p. 183 sq. 
H) Schon seit längerer Zeit bekannt war die Inschrift (791): M Epidium Sabinwn 
ex sententia Suedi Clementis d. i. d. o.  die beiden neuerlich gefundenen lauten ( 768): 
M Epidizam Saöinum d. i. die (0 v. f. dig. est. kleiner) [l defensorem. coloniae. ex. sententia. 
Suedi. ClemeHfi-S- Scmcti iudicis [i consensu. ordinis. obmerita (so) (1 eius. et. probitatevn. dignum 
reipublicae- fadat ll Sabinus. dissignator. cum. plausu. facit. Und (1059): M Epidiunz l] Sa- 
binmn l) II. wir. iur. die. o. v. f. digmnn. iuvenem I) Suedius. Clemens. sanctissimus (l iudexfacit. 
vicinis. rogantibus. Vgl. noch Bull. d. Inst. 1865, p. 184 und C. I. L. a. a. O. p. 11. 
 Henzen, Archaeolog. Zeitung v. 1846, S. 295. C. I. L. a. a. O. p. 10. 
aß") Vgl. Bull. Nap. n. s. I, p. 6 sq.
	        
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