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Viertes Capitel.
dem Atrium in Verbindung und war auch gegen den Hausilur geöffnet, in ihm
betrieb also der Hausherr selbst ein Geschäft, und zwar hielt er vermuthlich
hier eine Garküche; denn in den Ladentisch sind nicht nur, wie so häufig,
Thongefaße eingelassen, Welche zur Aufbewahrung von Flüssigkeiten, aber
auch von Korn und Hülsenfrüchten dienen konnten, sondern er läuft neben
der Thür zum Atrium in eine heerdartige Vorrichtung aus, um ein Gefäß
durch ein darunter gestelltes Kohlenbecken warm zu halten: auch dies eine
häufig wiederkehrende Erscheinung. Mitten im Local steht noch ein zweiter
gemauerter Tisch, auf welchem weitere Gefäße Platz finden konnten ; der auch
auf dem Plan angedeutete niedrigere Theil desselben (links hinten) diente
wohl dem Verkäufer als Sitz. Die ganze Anlage ist offenbar darauf berechnet,
dass die Käufer in dein Hausilur 1 traten, und so werden wir wohl annehmen
dürfen, dass das von hier aus zugängliche gegenüberliegende Zimmer 2 ahn-
lichen Zwecken diente, um etwa hier die in 3 gekauften Speisen zu verzehren;
auch dieser Raum steht mit dem Atrium und dem Zimmer 16 durch Thüren
in Verbindung. Auch der zunächst angrenzende Raum 4 ist ein Laden, der
aus einem einzigen Gemach besteht, in welchem der Anfang einer Treppe zu
einem zugehörigen Zimmer im obern Stockwerk liegt; im Übrigen steht er
mit dem Hause in keiner Verbindung, und Gleiches gilt von einem andern,
5 mit zwei Hinterzimmern, deren erstes einen Ausgang auf die Nebenstraße
hat. Dieser Laden hat eine gemauerte Ladenbank mit eingelassenen Thon-
gefaßen und eben solcher heerdart-igen, hier besonders großen Vorrichtung,
wie wir sie in dem des Hausherrn fanden, scheint also ebenfalls als Garküche
und Speisewirthschaft (tkermopolium) gedient zu haben, wozu ihn seine Lage
an der Geschäftsstraße und an einer Ecke sehr geeignet erscheinen lässt. In
der Mauer, welche die Läden 4 und 5 trennt, ist ein für beide brauchbarer
Brunnen angebracht. In den leider in Beziehung auf die Angabe der Lage
der einzelnen Räume schwer verständlichen Ausgrabungsberichten wird (Pomp.
ant. bist. I, II, p. 84) die Vermuthung ausgesprochen, dass in einer der bisher
besprochenen Localitäten ein Steinhauer gehaust habe, da man in derselben
viele Stücke und Splitter Marmor und Sand auffand, wie er beim Steinsägen
gebraucht wird.
Betreten wir hiernach das Haus selbst, so wollen wir nicht unterlassen zu
bemerken, dass die Straßenthüren der drei vom Hausherrn selbst benutzten
Räume, 1, 2, 3 Travertinschwellen haben, aus denen wir ersehen, dass 1 ohne
Vestibulum gleich an der Straße durch eine dreiflügelige, 2 durch eine vier-
flügelige Thür geschlossen wurde, während 3 die gewöhnliche, weiterhin zu
besprechende Ladenthür hatte. Diese hatte auch 6 über einer schlecht erhal-
tenen Lavaschwelle, und wahrscheinlich auch 4 und 5, wo die Schwellen ganz
fehlen und vermuthlich aus Holz waren. Von dem wohlerhaltenen tuscanischen
Atrium 10 giebt Fig. 166 eine anmuthige Restauration, in welcher nur die
Cassettendecke und die Malereien an den oberen Theilen der Wände besser
weggeblieben wären, da dieser Theil des Hauses keine Gemälde hat. Hinter
dem Impluvium stand ein Tisch aus Cipollin mit Füßen aus rosso antico in
Form von Adlerfangen. In dem Zimmer 16 dürfen wir den Aufenthalt des
Sclaven vermuthen, der vielleicht als dispensator in dem Laden 2 und als