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Kunst
und
Handwerk in
Japan.
welche dem geringsten Erzeugnifs des Böttchers, Korbflechters und
Töpfers für den Hausrath des kleinen Mannes nicht minder eigen, wie
der schlichten Zimmermannsarbeit an den im alterthümlichsten Stile
erbauten Kami-Tempeln und den farbenprangenden Schnitzwerken und
Erzzierrathen an den Prachtbauten der Buddhisten. Dank diesen, dem
Japaner im Blute liegenden Vorzügen seiner Handarbeit ist ihm jene
Trennung von Gebrauchs- und Ziergeräth fern geblieben, welche eines
der bedenklichsten Krankheitssymptome des heutigen abendländischen
Kunsthandwerkes ist. Auch da, WO Zweck und Mittel keine
schmückende Zuthat gestatten, verleiht die Gediegenheit der Aus-
führung neben vollkommenster Zweckangemessenheit jedem Gefäfs Oder
Geräth bescheidene Reize, welche wir Europäer den für die Alltags-
arbeiten im Haushalt dienenden Gegenständen kaum jemals zu geben
beflissen sind, um dafür auf der anderen Seite desto mehr in völlig
zwecklosem Putzwerk zu vergeuden. Der Japaner beginnt damit,
das Nothwendige gut zu machen und hat seine helle Freude daran,
wenn sein Hausrath nicht nur den nüchternen Zweck genau erfüllt,
sondern zugleich seinem Auge gefällig begegnet. Anderseits haben
Ziergegenstände, denen kein vernünftiger Zweck zu Grunde liegt, wie
sie auf dem kunstgewerblichen Markt des Abendlandes vorherrschen,
für sein einfaches Gefühl nur eine sehr beschränkte Daseinsberechtigung.
Der Eimer, in welchem die Hausfrau das Wasser vom Brunnen holt,
der geflochtene Wandkorb, in welchem ein frischer Blüthenzweig auch
die Hütte des Aermsten freundlich schmückt, der aus Kupfer gehäm-
merte Kessel zum Sieden des Theewassers, der Besen zum Fegen der
sauber geflochtenen Binsenmatten erscheinen im Vergleich mit den ent-
sprechenden Gegenständen unseres Haushaltes an und für sich auch
dem Auge des Europäers nahezu "salonfähig" so wenig haben uns
die technischen Errungenschaften unseres Jahrhunderts bisher auf dem-
jenigen Gebieteiverwöhnt, auf dem man von ihnen ein, alles Voraus-
gegangene überflügelndes Schaffen hätte erwarten dürfen. Während
bei uns die Unterscheidung des Kunstgewerbes als eine besondere
Stufe gewerblicher Arbeit, so wenig sie in der Sache selbst begründet
sein mag, den einmal herrschenden Zuständen entspricht, trifft sie für
Japan nicht zu, wo der geringste Arbeiter nichts schafft, ohne seiner
Hände Werk, selbst in der gröfsten Beschränkung, mit dem Vorzug
relativer Vollkommenheit, mindestens in technischer Hinsicht, aus-
zustatten.
Stehen die Japaner, was die technische Durchführung ihrer kunst-
gewerblichen Erzeugnisse betrifft, unbestritten auf einer von keinem
anderen Volke unserer Zeit übertroffenen Höhe, so haben sie einen
Weiteren Vorzug mit noch anderen Völkern des Morgenlandes gemein.