Die
JaPaM-rr.
der
Bewaffnung
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das Schwert an. Erst im März 1876 Schwanden die Schwerter end-
gültig aus dem äufseren Leben des Japaner-s; ein Regierungs-Erlafs
verbot von da an das Tragen eines Schwertes für Jedermann, "er
wäre denn in Hoftracht, ein Mitglied der Armee, der Flotte oder der
Polizei". Von diesem Erlafs her datirt erst unsere genauere Bekannt-
schaft mit den Herrlichkeiten der japanischen Schwertzierrathen.
Bis dahin War drei Jahrhunderte hindurch jenes Gesetz in Kraft
gewesen, durch welches Jyeyasu der schon vor ihm geltenden Auf-
fassung gesetzlichen Ausdruck gegeben hatte: "Jeder welcher ein
Langschwert zu tragen das Recht hat, sei eingedenk, dafs sein
Schwert sein soll wie seine Seele, dafs er von ihm sich nur trennen
darf, wenn er vom Leben scheidet. Ist er seines Schwertes unein-
gedenk, so mufs er bestraft werden."
Je weniger während der langen friedlichen Regierung der Sho-
gune aus dem Tokugawa-Hause die Schwerter kriegerische Arbeit
zu verrichten hatten, desto strenger und umständlicher gestalteten sich
die Vorschriften der Etikette für das Tragen derselben, desto pein-
licher wurde die Empfindlichkeit der schwertertragenden Männer
gegenüber irgendwelchen Verletzungen dieser Regeln. Wie bei dem
Ablegen der Waffen in fremden Häusern, bei der Besichtigung des
Schwertes eines Gastfreundes zu verfahren, wurde durch gesellschaft-
liche Sitte ebenso streng geregelt, wie die Art und Weise, in welcher
das Schwert am Gurt oder im Gürtel getragen wurde, ein Ausdruck
des Ranges seines Trägers war.
Eines Anderen Schwert ohne Erlaubnifs zu berühren, ja nur an
seine Scheide zu stofsen, kam einer Beleidigung gleich; das Betreten
eines befreundeten Hauses, ohne das Langschwert draufsen zu lassen,
einem Bruch der Freundschaft. In's Haus getragen durfte das Schwert
nur von des Wirthes eigenen Dienern werden, und diese durften es
nicht mit der blofsen Hand, nur mit einem für diesen Zweck bereit
gehaltenen Tuche berühren, um es ehrerbietig auf ein Schwertgestell
auf dem Ehrenplatz in der Nähe des Gastes niederzulegen. Die Klinge
zu entblöfsen, war eine grobe Beleidigung, ausgenommen wenn man
Freunden seine Schwertersammlung zeigen wollte. Die Aeufserung
des Wunsches, ein Schwert zu sehen, war etwas ungewöhnliches,
aufser wenn es sich um eine Klinge von grofser Kostbarkeit handelte,
deren Bewunderung zur Auszeichnung für den glücklichen Besitzer
wurde. Solchenfalles wurde das Schwert mit der Schneide gegen den
Eigner, den Griff zur Linken, dem Gaste überreicht, der es nur mit
einem seidenen Tuche oder weichem Papier zu berühren wagte, die
Waffe unter Ausdrücken der Bewunderung Zoll für Zoll aus der Scheide
zog, jedoch nicht zur vollen Länge, es wäre denn, dafs der Eigner