PROPOSITIONEN.
grün (Grün und Purpur), 24; im
Ganzen 64.
Es folgt also dass:
Jede secundäre, die aus zwei Grund-
farben zusammengesetzt ist, durch die
bleibende Grundfarbe im selben Verhält-
nisse neutralisirt wird: also 8 Orange
durch 8 Blau, 11 Green durch 5 Roth,
13 Purpur durch 3 Gelb.
Jede tertiäre die eine gezweite Zusam-
mensetzung zweier secundären ist, wird
durch die bleibende secundäre neutrali-
sirt, und zwar 24 Olivengrün durch 8
Orange, 21 Braunroth durch 11 Grün,
19 Citrongelb durch 13 Purpur.
PROPOSITION 19.
Das obige ist in der Voraussetzung, dass die Far-
ben in ihrer prismatischen Intensität angewen-
det werden, aber jede Farbe bietet eine grosse
Mannichfaltigkeit des Tones dar, wenn sie mit
Weiss gemischt wird, und die verschiedensten
Schattirunyen wenn sie mit Grau oder Schwarz
gemischt wird.
Wenn eine volle Farbe mit einer andern
V0I1 matterni Tone contrastirt wird, so
muss die Flächenausdehnung der letztern
verhältnissmässig vergrössert werden.
PROPOSITION 21.
Bei der Anwendung der Grundfarben
auf modellirte Oberiiächen, sollte Blau,
die sich zurückziehende gedämpfte Farbe,
auf den concaven Oberiiächen, Gelb, die
hervorragende auf den convexen; und
Roth, die Mittelfarbe, auf den Untersei-
ten angebracht Werden; indem man die
Farben mit Weiss auf den senkrechten
Flächen von einander absondert.
Wenn man die in Proposition 18 verlangten Ver-
hältnisse nicht erlangen kann, so kann das
Gleichgewicht Inittclst einer Veränderung der
Farben selbst hergestellt werden: sollte z. B.
die zu färbende Oberfläche zu viel Gelb abge-
ben, so muss das Roth mehr Hochroth und das
Blau mehr Purpur gemacht werden-das
heisst, man muss das Gelb daraus entfer-
nen; ebenso wenn die Oberflächen zu viel Blau
abgeben, muss man das Gelb mehr Orange und
das Roth mehr Scharlach-roth machen.
PROPOSITION 22.
Die verschiedenen Farben sollten der-
art mit einander verschmolzen werden,
dass die colorirten Gegenstände, aus der
Entfernung angesehen, einen neutralisir-
ten Glanz darstellen.
PROPOSITION 23.
Ueber die
Stellenwelche
die vershiede-
nen Farben
einnehmen
sollten.
Ueber Con-
tg-act und bar-
manische
Aequivalen-
ten des Tones
der Schatti-
rungen und
Tinten.
PROPOSITION 20.
Jede Farbe hat eine Mannichfaltigkeit von Tinten
die aus der Zuuiiscbung anderer Farben ent-
stehen, die ausser dem Weiss, Grau oder
Schwarz, noch hinzugethan werden: so hat
man von Gelb_Orange-gelb auf der einen
Seite und Citron-gelb auf der andern; ebenso
und in jeder von diesen insbesondere jede mög-
liche Verschiedenheit des Tons und der Schat-
tiruny.
Wenn eine mittelst einer andern
ursprünglichen Farbe schattirte Grund-
farbe mit einer secundären contrastirt
Wlrd, S0 muss diese secundäre eine Tinte
der dritten Grundfarbe haben.
Keine Composition kann je vollkom-
men sein in der irgend eine der drei
Grundfarben fehlt, entweder im natür-
lichen Zustande oder im Zustande der
Combination.
PROPOSITION 24.
Wenn zwei Tonarten derselben Farbe
neben einander gesetzt werden, so wird
die helle Farbe heller, und die dunkle
dunkler erscheinen.
PROPOSITION 25.
Wenn zwei verschiedene Farben
nebeneinander gesetzt werden, erleiden
sie eine. zweifache Modiiication: erstens
Gesetz der
gleichzeitigen
Contraste der
Farben, vom
Herrn Chev-
reul abgelei-
tat.