PROPOSITIONEN.
geordnet sein; so dass das Ganze so-
wohl als jedes besondere Glied die Ver-
vielfältigung irgend einer einfachen Ein-
heit bilde.
Jene Verhältnisse werden um so schöner sein je
schwerer es dem Auge wird sie zu entdecken.
Also wird das Verhältniss einer doppelten
Gevicrtzahl, oder 4 zu 8, minder schön
sein als die subtilere Proportion von
32118; 3zu41, als3zu5.
dienen sollen. Allgemein befolgt in den
besten Kunstperioelen und ebenso allgemein
verletzt wenn die Kunst in Verfall geräth.
PROPOSITION 14.
Die Farbe gebraucht man als Gehül-
ün zur Entwickelung der Form, und um
Gegenstände oder Theile derselben von
einander zu unterscheiden.
PROPOSITION 15.
Uebcr Farbe
im Allgemei-
nen.
Ueber Har-
monie und
Oontrast.
PROPOSITION 10.
Die Harmonie der Form besteht im
gehörigen Gleichgewicht und Contrast
der geraden, krummen und geneigten
Linien.
Die Farbe dient auch zum Hervor-
bringen des Helldunkels, und mittelst der
gehörigen Vertheilung der verschiedenen
Farben befördert man die Undulation der
Form.
Vertheilung.
Strahlung.
Ünu nterbro-
chener Zu-
sammenhang.
PROPOSITION 11.
In der Verzierung der Oberiiäche
sollten alle Linien aus einem Mutter-
stamm entspringen. Jedes Ornament,
so fern es auch sein möge, muss bis an
seinen Zweig und seine Wurzel fortge-
führt werden. Morgenländische Praxis.
PROPOSITION 16.
Diesen Zweck erzielt man am besten
indem man auf kleinen Oberflächen die
Grundfarben in kleiner Quantität ver-
wendet, und diese durch die Anwendung
der secundären und teftiären Farben auf
grössern Oberflächen balancirt und un-
terstützt.
PROPOSITION
PROPOSITION
Bei jeder Verbindung von krummen
Linien mit krummen, oder von krummen
Linien mit geraden, muss dafür gesorgt
werden, dass diese Linien die Tangenten
zu einander bilden. Naturgesetz. Mor-
genläziolische Pramis ist im Einklange mit
diesem Gesetz.
Die Grundfarben sollten auf den obern
Theilen der Gegenstände gebraucht wer-
den, die secundären und tertiären auf den
untern.
Pnorosrrron 18.
(Chromaiisclze Aequivalenten von Field.)
Ueber die con-
ventioluelle
Behandlung
natürlicher
Formen.
PROPOSITION 13.
Blumen und andere Naturgegenstände
sollten nicht zu Ornamenten gebraucht
werden, sondern eine bloss conventionelle
Vergegenwärtigung derselben, hinläng-
lich andeutend um die Vorstellung des
beabsichtigten Bildes im Gemüthe anzu-
regen, ohne die Einheit des Gegenstandes
zu zerstören, zu dessen Verzierung sie
e
Die Grundfarben gleicher Intensität
harmonisiren oder neutralisiren sich ge-
genseitig im Verhältnisse von 3 Gelb, 5
Roth, und 8 Blau im Ganzen 16.
Die secundären oder Nebenfarben im
Verhältnisse von 8 Orange, 13 Purpur,
11 Grün im Ganzen 32.
Die tertiären, Citrongelb (aus Orange
und Grün zusammengesetzt) 19; Braun-
roth (Orange und Purpur) 21; Oliven-