Volltext: Tizian (Bd. 2)

636 TlZlAN'S ALTERS  STIL. CAP. XIX. 
erlassen, den Maler pünktlich zu bezahlen? Hernandez antwortet 
denn auch, Tizian habe das Bild "Christus unser Herr beim 
letzten Abendmahle" vollendet und Wolle es ihm bei seiner 
Heimkehr von Brescia, wohin er auf vierzehn Tage gegangen 
sei, übergeben. Der "Laurentius" könne sogleich begonnen Wer- 
den, da der Meister durchaus arbeitsfähig sei. 54 
 Ausführlicher und mit voller Einsicht in "den Charakter 
Tizian's in seinen alten Tagen schrieb der spanische Gesandte 
an seinen Minister in Madrid. 
Garcia 
Hernandez 
3.11 
Antonio 
Perez: 
„ Gnädiger 
Herr ! 
Ich empfing den Brief Ew. Herrlichkeit am 1. voriges 
Monats mit einer Einlage für Tizian, Welche ich seinem Sohne 
gab und vorlas, da der Meister selbst zur Zeit abwesend ist, 
jedoch stündlich zurückerwartet wird. Ich Werde ihm, wenn er 
zurückkommt, mittheilen, Ew. Excellenz habe sich mit mir Wegen 
des Bildes, das er an Francisco Dolfin seligen Andenkens ge- 
liefert, in Verbindung gesetzt; weiter braucht (larüber in der 
That nichts gesagt zu werden, denn Tizian ist zufrieden, dass 
Ew. Excellenz, wie Sie geschrieben, davon Gebrauch machen. 
Der "Christus beim letzten Abendmahl" der nun für Seine Ma- 
jestät vollendet ist, wird von den tüchtigsten Meistern der Kunst 
und von Allen, welche die Composition gesehen haben, ein 
Wunderwerk genannt und mit als das Beste bezeichnet, was 
Tizian gemalt hat. Obgleich das Bild fertig ist und ich es am 
15. September erhalten sollte, um es nach Genua zu schicken, 
liess er mir, als ich darnach schickte, sagen, er müsse nach seiner 
Rückkehr noch die letzte Hand anlegen und werde es mir als- 
dann geben; ich argwöhne aber, dass dahinter seine Schlauheit 
und sein Geiz stecken, die ihn veranlassen, es zurückzubehalten, 
bis die Depesche des Königs mit der Zahlungs-Anweisung an- 
langt. Gibt er mir bei seiner Rückkehr das Gemälde nicht, so 
 
53 S. 
54 S. 
den Brief Philipp's vom 20. September 1564 im Anhang 
das Schreiben vom 8. Uktober im Anhang N0. CXVI. 
CXV.
	        
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