Volltext: Tizian (Bd. 2)

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arbeiten. Dabei drängt er wieder auf Bestrafung Leone Aretindsf 
Noch ängstlicher klingt sein Brief vom 22. Aprilg:  . . Sollten 
die Bilder vor dem vollkommenen Urtheil Ew. Majestät nicht 
bestehen, so würde ich Sorge tragen, sie von Neuem zu malen, 
um frühere Irrthümer zu berichtigen. Wenn sie dann endlich 
gnädig aufgenommen wären, würde ich Muth schöpfen, an der 
"Fabel von Jupiter und Europa" und der Darstellung „Christus 
im Garten" weiterzuarbeiten und damit etwas eines so grossen 
Königs nicht ganz Unwürdiges zu schaffen. Die Briefe, mit 
welchen Ew. Majestät mich betreffs des angewiesenen Geldes in 
Genua begnadigten, haben keine Wirkung gehabt. Darnach scheint 
es, dass Derjenige, welcher die mächtigsten und stolzesten seiner 
Feinde besiegen kann, nicht im Stande ist, sich Gehorsam bei 
seinen Ministern zu verschaffen; denn ich sehe nicht ab, wie ich 
je in den Besitz der mir durch die Gnade Ew. Majestät zuge- 
sicherten Summen gelangen soll. Ich bitte deshalb unterthänigst, 
dass die hartnäckige Insolenz jener Beamten ihre Strafe finde 
entweder durch den Befehl, dass meine Ansprüche sofort befrie- 
digt werden, oder durch Ueberschreibung der Zahlungsordre nach 
Venedig oder nach einem andern Orte, damit Ew. Majestät unter- 
thänigster Diener in den Stand gesetzt werde, die Früchte der 
königlichen Freigebigkeit zu geniessen. Meine Ergebenheit treibt 
mich zu der ferneren Bitte, Ew. Majestät wolle befehlen, dass 
die glänzenden Siege des Kaisers zum Gedächtniss der Nachwelt 
bildlich dargestellt werden und ich wünschte der Erste zu sein, 
der etwas davon malte als Zeichen der Dankbarkeit für die 
vielen Gnadenbeweise, die ich von Ihren Kaiserlichen und katho- 
lischen Majestäten empfangen habe. Ich würde es als eine 
grosse Gnade von Ew. Majestät schätzen, könnte ich Licht- 
beschaffenheit und Anlage der Zimmer erfahren, in welchen 
diese Bilder hängen sollen, inzwischen bin ich 
Venedig, den 22. April 1560. 
 Ew. Majestät unterthänigster Diener" 
(Keine Unterschrift.) 
9 s. den Wortlaut im Anhang N0. XOIII.
	        
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