Volltext: Tizian (Bd. 2)

564 THÄTIGKEIT FÜR PHILIPP DEN u. an. 
XVII. 
des Girolamo di Tiziano und des Tintoretto." Am 15. August 
nun unterzeichnete Tizian im Dogen-Palast in Gegenwart des 
Dogen und der Proveditore vom Salzamt einen Vertrag, durch 
welchen er sich verpflichtete, innerhalb eines Jahres, vom fol- 
genden 1. September an gerechnet, ein Gemälde zu liefern, auf 
welchem Marc Antonio Trevisani im herzoglichen Schmuck 
knieend vor der Jungfrau mit dem Kinde im Geleit der Hei-- 
ligen Markus, Antonius, Domenicus und Franciscus dargestellt 
werden sollte. Die Zahlungen hatten fristenweise bis zur Höhe 
von 171 Dukaten und 12 Soldi zu erfolgen, doch wurde be- 
stimmt, dass bei Versäumniss des Ablieferungstermins Tizian oder 
im Fall seines Todes seine Erben in Strafe zu nehmen seien. 
Bei der Superrevision vor dem Dogen und dem engeren Rath 
wurde dieser Contrakt erst am 5. und dann nochmals am 28. Sep- 
tember verworfen. Die Composition des Bildes war fertig, ehe die 
weisen Herren darüber zu einer Entscheidung gelangten. Endlich 
erging am 7. Januar 1555 ein Erlass, Welcher die Abschätzung 
anordnete und während sie schwebte eine Anzahlung von 50 Du- 
katen zugestand. Das Gemälde hing schon lange in einem Pracht- 
Rahmen über der Thür des Saales der Pregadi und noch immer 
war die bedungene Kaufsumme nicht entrichtet, die erst im Januar 
1556 kassenreif wurdet"  weleh' ein Wandel der Verhältnisse 
seit jenen Jahren, da Tizian im Uebermuthe der Jugend Staats- 
gelder einstrich ohne irgendwie an Gegenleistungen zu denken! 
Venier, der ein Mann von edler Gesinnung gewesen sein 
muss, begnügte sich nicht damit, seinen unmittelbaren Vorgänger 
zu verewigen, er erinnerte sich auch eines längst Verstorbenen, 
 
47 Die Zahlung wurde am 7. März geleistet, s. Lorenzi S. 288, WO auch die 
Ernennung des Girolamo und Tintoretto zu Tiziarfs Nachfolgern bezeugt ist; vgl, 
darüber ferner Vasari XIII. 27, 28 und sodann das Dekret vom 13. APTÜ, Worin 
der Rath der Zehn bestimmt erklärt: l. dass nur noch drei Plätze zur Aufnahme 
von Dogenbildern im Saale des Grossen Rathes ubrig seien und 2. dass in der neuen 
Bibliothek Raum zur Aufnahme fernerer Bildnisse zu schaffen sei. Ein Dekret vom 
9. Juni 1545 hatte bereits bestimmt, dass die Friese in der alten Bibliothek beseitigt 
und statt ihrer Plätze für die neue Dogenreihe angelegt würden (Lorenzi S. 252 
und 253).  
4' Die_ bezüglichen Urkunden bei Lorenzi S. 285. 287 und 292. Bas Bild 
sowohl wie das Porträt des Dogen Vonier ging 1577 durch den Brand zu Grunde.
	        
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