564 THÄTIGKEIT FÜR PHILIPP DEN u. an.
XVII.
des Girolamo di Tiziano und des Tintoretto." Am 15. August
nun unterzeichnete Tizian im Dogen-Palast in Gegenwart des
Dogen und der Proveditore vom Salzamt einen Vertrag, durch
welchen er sich verpflichtete, innerhalb eines Jahres, vom fol-
genden 1. September an gerechnet, ein Gemälde zu liefern, auf
welchem Marc Antonio Trevisani im herzoglichen Schmuck
knieend vor der Jungfrau mit dem Kinde im Geleit der Hei--
ligen Markus, Antonius, Domenicus und Franciscus dargestellt
werden sollte. Die Zahlungen hatten fristenweise bis zur Höhe
von 171 Dukaten und 12 Soldi zu erfolgen, doch wurde be-
stimmt, dass bei Versäumniss des Ablieferungstermins Tizian oder
im Fall seines Todes seine Erben in Strafe zu nehmen seien.
Bei der Superrevision vor dem Dogen und dem engeren Rath
wurde dieser Contrakt erst am 5. und dann nochmals am 28. Sep-
tember verworfen. Die Composition des Bildes war fertig, ehe die
weisen Herren darüber zu einer Entscheidung gelangten. Endlich
erging am 7. Januar 1555 ein Erlass, Welcher die Abschätzung
anordnete und während sie schwebte eine Anzahlung von 50 Du-
katen zugestand. Das Gemälde hing schon lange in einem Pracht-
Rahmen über der Thür des Saales der Pregadi und noch immer
war die bedungene Kaufsumme nicht entrichtet, die erst im Januar
1556 kassenreif wurdet" weleh' ein Wandel der Verhältnisse
seit jenen Jahren, da Tizian im Uebermuthe der Jugend Staats-
gelder einstrich ohne irgendwie an Gegenleistungen zu denken!
Venier, der ein Mann von edler Gesinnung gewesen sein
muss, begnügte sich nicht damit, seinen unmittelbaren Vorgänger
zu verewigen, er erinnerte sich auch eines längst Verstorbenen,
47 Die Zahlung wurde am 7. März geleistet, s. Lorenzi S. 288, WO auch die
Ernennung des Girolamo und Tintoretto zu Tiziarfs Nachfolgern bezeugt ist; vgl,
darüber ferner Vasari XIII. 27, 28 und sodann das Dekret vom 13. APTÜ, Worin
der Rath der Zehn bestimmt erklärt: l. dass nur noch drei Plätze zur Aufnahme
von Dogenbildern im Saale des Grossen Rathes ubrig seien und 2. dass in der neuen
Bibliothek Raum zur Aufnahme fernerer Bildnisse zu schaffen sei. Ein Dekret vom
9. Juni 1545 hatte bereits bestimmt, dass die Friese in der alten Bibliothek beseitigt
und statt ihrer Plätze für die neue Dogenreihe angelegt würden (Lorenzi S. 252
und 253).
4' Die_ bezüglichen Urkunden bei Lorenzi S. 285. 287 und 292. Bas Bild
sowohl wie das Porträt des Dogen Vonier ging 1577 durch den Brand zu Grunde.