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TIZIAN IN AUGSBURG.
CAP.
XVI;
Euch daher, mich" noch mehr zu verpflichten, indem Ihr die
beiden beigeschlossenen Briefe Eurem hohen Herrn und dem
Präsidenten Grasso überreicht, und nicht blos überreicht, sondern
auch deren Inhalt befürwortet, damit ich meine "Passion" oder,
wenn Ihr lieber wollt, meine "Pension" erhalte. Hinzufügen
darf ich wohl, dass ich zufrieden sein würde, das Geld in Euren
Händen oder in denen meines Agenten Donato Fognana zu wissen,
wenn es nur den Krallen des Schatzamtes entwunden wird. Und
dieses würde das Geschäft wesentlich erleichtern, da ich Seiner
Herrlichkeit versprochen habe, ihn zu besuchen, in Erfüllung
einer früheren Zusage, die ich gab, ehe mich Se. Majestät nach
dieser rauhen Gegend berief, wo wir Alle fast vor Kalte sterben.
Wenn ich komme, werde ich den Kopf auf Eurem Porträt über-
malen oder, dafern dies nöthig erscheint, das Ganze von Frischem
machen, wie ich schon versprochen habe und hiermit aufs Neue
verspreche. Signor Pola (ein Kapitän in Don Ferrante's Diensten)
hat die Sache bei Seiner Herrlichkeit sehr erleichtert, sodass Prä-
sident Grasso dessen Gewahr bald haben und im Stande sein
wird, falls er Sr. Ehrwürden von Arras (Granvella) mit gutem
Willen Gehör schenkt, die Zahlung zu erhalten. Ich Wende mich
an Euch mit meinem Anliegen, da der Cavalier Leone Aretino
nicht da ist, um mir weitere Beweise seiner Zuneigung zu geben.
Leone küsst Euch jetzt die Hand wie ich ebenfalls thue; er ist
mehr als je in Gunst bei Monsignor von Arras. Ohne weitere
Worte bitte ich Gott, er wolle Euch mit seiner ewigen Herrlich-
keit schmücken.
Augsburg:
den
Februar
1551.
Eures
Herrn
Diener
Tiziano. u 70
Nicht lange darauf wurde das Hoflager in Augsburg abge-
brochen. Philipp ging Ende Mai nach Spanien zurück, Karl
der V. begab sich nach Innsbruck, wohin ihm Tizian Wahrschein-
lieh folgte. Einer unverbürgten Sage nach soll er dort eine alle-
7" Der Wortlaut bei Ronehini, Relazioni etc. S. 12; s. auch Leone Lenni's
Brief mit Tiziarfs Nachschrift vom 2. Februar 1551 bei Ronchini, L. Leoni S. 30.