Volltext: Tizian (Bd. 2)

ääil 
TIZIAN 
UND 
PORDENONE. 
CAP. 
XII. 
vorgerüekt, dass das Oollegium eine besondere Bemerkung in das 
Tagebuch eintragen konnte, welche dem Beifall über Pordenone's 
Arbeit Ausdruck gab. Nicht zufrieden mit dieser für Tizian schon 
hinreichend empfindlichen Erklärung, ging man gerades Weges 
darauf aus, Pordenone auf Tizian's Kosten zu befördern: am 
23. Juni erliess der Rath der Zehn folgendes harte und bezeich- 
nende Dekret: "Sintemal Tizian seit December 1516 ein Makler- 
patent mit einem Jahreseinkommen von 118 bis 120 Dukaten inne 
gehabt hat, ohne das daran geknupfte Bedingniss der Ausführung 
des Sehlaehtengemäldes an der Kanalseite des grossen Rathssaales 
zu erfüllen, ergeht um dieser Ordnungswidrigkeit willen an ihn 
die Weisung, die Gelder, die er in diesem Zeitraum ohne Gegen- 
leistung empfangen hat, zurückzuzahlen." Daraufhin machte man 
Anstalt, Pordenone vollständig neben Tizian zu setzen. Mittels 
Erlasses vom 22. November 1538 wurde er angewiesen, im Saale 
des Grossen Rathes das Bild zwischen dem sechsten und siebenten 
Pfeiler, zunächst dem für Tizian aufgesparterl Raum, zu 
Mochte dieses Verfahren dem Betroffenen auch noch 
malenf 
so hart 
erscheinen, ohne unmittelbare Wirkung war es nicht. Es veran- 
lasste Tizian, seines Versprcchens ernstlich zu gedenken. Vier 
Monate nach Erlass des Dekrets schrieb Aretin den bereits früher 
erwähnten Brief vom 9. November 1537, worin er, nach Be- 
Schreibung des an die Kaiserin gesandten Bildes der "Verkün- 
digung" mit emphatischem Lobe von dem Werke sprach, mit 
Welchem sein Freund im Markuspalast beschäftigt seifi 
Wie bitter Tizian die Begünstigung P0rden0ne's und die Un- 
gnade des Rathes empfand, ist leicht begreiflich. Eine Summe 
von 1800 Dukaten heimzuzahlen und überdies fernerhin eines festen 
Einkommens verlustig zu gehen, war keine Kleinigkeit. Und an 
dem allen war Pordenone schuld. Was Wunder, wenn dieser, 
dem das Watfenhandwerk nicht fremd war, auf die Meinung kam, 
er müsse sich vor Ueberfall von Seiten seines Gegners schützen; 
ein Glück, dass ihm sein Adelspatent das Recht gab, den Degen 
5 vgl; Oben und Lorenzi s.219 und 223.  
5 Brief Aretixfs an Tizian vom 9. November 1537 in den Lettere di M. P. 
Aretino I. 5.180,
	        
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