nrrede.
Wahrgenonnneneil Regeln zu bilden, oder dessen inneres Ge-
setz zu suchen, zugleich auch, oder überhaupt erst recht der
Beweis zu deutlichem Bewusstsein kommender, lebendig er-
regter Wahrnehmungsthäitigkeit ist. Um uns an einem con-
creten Beispiel verständlicher auszudrücken: Die Antike und
die italiensche Renaissance, Welche in Bezug auf das Dar-
stellungsmittel wohlgeordneter Rhythmen der Linienrichtun gen
und Grössenvcrhältnisse so Nachzihmenswerthes und Mannig-
faltiges, anscheinend mit grosser Leichtigkeit, hervorbraehten,
vermochten dies nicht etwa, weil sie auf diesem Feld apriori
im Besitz ganz besonders glücklicher und VerwendbarerRegeln
gewesen wären. Ja es möchte in Frage stehen, ob es über-
haupt hier oder irgendwo eine unverbrüchlich feststehende
Regel gebe, und das Gezwungene und Ertödtenrle des Er-
folges, welches überall und zu jeder Zeit das läestrebcn krönte,
Jener hinterlassenen Regeln, ohne sie neu nachzueriinden,
zur Ableitung des Kunstwerks zu Verwenden, spricht eher
für das (iegentheil. Jene schufen nur so Cwllückliches und
Mannigfaltiges auf jenem Gebiet, weil an Beobachtungsfäillen
der Natur und an Bethätigungsfällen der Kunst ihr Sinn für
ltlaass und für Linienwolilklziiig fortivährenrl dem deutlichsten
Bewusstsein, dessen letztes Ziel die begrifflich iestzustcllende
Regel ist, zustrebte.
So Verhält es sich mit jedem Segment aus dem Kreis
der künstlerischen Darstellungsmittel. Anatomisches Ver-
ständniss, Statik, Perspective, Licht- und Schattenlehre,
(folorit u. s. w., sie alle heischen vom Künstler die Feststel-
lung schliesslicher Gesetze nicht um ihrer selbst, in abstracto,
willen, sondern zum Nutzen und zur Klärung des in praeti-
scher Bethätigung am Kunstwerk dem höchsten, deutlichsten
Bewusstsein zustrehenden Sinnesverrnögens.
Die Untersuchungen, mit welchen sich die vorliegende
Schrift befasst, beziehen sich auf ein sehr bescheidenes und
im Verhältniss zum Ganzen der Kunstmittel sehr beschränktes
Thema, auf eine Unterabtheilung eines Theiles, auf die techni-