Volltext: Über die Grundsätze der Ölmalerei und das Verfahren der classischen Meister

Vorrede. 
begrifflichen Ausspitzung des Gedankeninhalts die Güte der 
sinnlichen Darstellung vernachlässigte, und dann aus der 
andern, dass die Reaction hiegegen, welche die Wiederher- 
stellung einzig der Inspiration und dem Elan der reinsinn- 
liehen Begabung anheimstellte (die sich sogar von jeglichem 
Schein der Darstellung zum Nutzen geschaffener Kunstregeln, 
als von dem letzten Anhängsel abstracter Trockenheit, los- 
sagen müsse), nicht vermochte, dem fortwährenden Weiter- 
sinken derkünstlerischen Darstellungsfahigkeit auch nur auf 
einen Augenblick Einhalt zu thun. Wer aber unter der Herr- 
schaft dieser beiden feindseligen Richtungen recht eigentlich 
zu Verlust kam, War das kunstbedürftige Publikum, vielleicht 
doch nicht ein so verschwindend kleiner Theil unsrer Be- 
völkerung, als auf den ersten Anblick scheinen möchte. Ein- 
mal sah es sich den Werken bildender Kunst gegenüber- 
gestellt, wie schwerlöslichen Problemen, deren Sinne nur an 
der Hand irgend eines sonderbarsten ästhetischen ode1'ii1l1zilt- 
liehen Commentars beizukommen sei, das andre Mal fand es 
sich, was vielleicht noch vcrdriesslicher war, der absoluten 
Tyrannei des sinnlichen Originalgenius gegenüber, welcher, 
das Sichaufgeben jeder fremden Subjectivitat heischentl, seine 
willkürlichen persönlichen Einfälle als Gesetze, oder vielmehr 
gleichsam als Polizeibefehle octroyirte. 
Da die sinnliche Darstellung offenbar der am meisten 
der Aufbesserung bedürftige Theil unsres Kunsttreibens ist, 
so ist es Aufgabe der Künstler, den vernachlässigten Dar- 
stellungsmitteln, deren Kreis nun einmal langst ein in sich 
geschlossen vorgezeichneter ist, Aufmerksamkeit und Nach- 
denken endlich ernstlich zuzuwenden. Mit Kunstregeln, die- 
selben als fertige Abstracta gefasst, lassen sich, receptmäissig, 
Kunstwerke allerdings nicht hervorbringen. Die Aufforderung 
zum Streben nach Regel und Gesetzund zu deren lebendiger 
Verwendung findet ganz anderswo ihre Berechtigung, in dem 
Umstand nämlich, dass die sinnliche Wahrnehmung LIIISGYGII 
Verstand um so mehr zum Feststellen von Regel und Gesetz 
veranlassen muss, je lebhafter, mannigfaltiger und bewusster 
sie wird, oder dass der Trieb des ordnenden Verstandes, am
	        
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