Volltext: Studien zur Geschichte der Oelfarbentechnik

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der Rohmaterialien bei Bindemittel und Pigmenten linden 
wir als erste Bedingung. Bei der Zubereitung erkennen 
wir zunächst die alt-bekannte wie langst-bewährte Methode 
des Reibens auf dem Steine als die beste; des Weiteren 
wird uns mitgetheilt, dass z. B. Zinnober und Ultramarin 
bei vorsichtig arbeitenden Künstlern (auch noch in unserer 
Zeit) sich nicht in Vorrath angefertigt vorfanden, sondern 
durch eine F ünfminutenarbeit nach Erforderniss bereitet 
Wurden. Aus Armenini, sagt Ludwig, ist ersichtlich, dass 
es vor dreihundert Jahren gerade so damit gehalten wurde. 
 Der Zinnober halt nämlich das Bindemittel schlecht, 
und bei Ultramarin scheint gar eine Zersetzung des Oeles 
stattzuiinden; wie dem Uebelstande aber in ausreichender 
Weise begegnet werden kann, soll sogleich gezeigt werden. 
Bedauerlicherweise geschiehfs wohl aus Bequemlichkeit, 
aus Unkenntniss oder in Folge marktschreierischer Re- 
klamen, dass die Fertigstellung auch nur dieser zwei Oel- 
farben heute in Künstlerateliers durchweg unterbleibt, und 
trotz besseren Wissens die schon so oft gegebenen 
Mahnungen unbeachtet gelassen werden. Gewiss wäre 
es sehr zu wünschen, wenn die Praxis eine andere wäre, 
denn den Verlust trägt neben dem Künstler nur der An- 
kitufer der Kunstwerke! Dazu kann es dem Farben- 
händler gleich sein, ob er das trockene Farbenpulver, das 
Oel und vielleicht eine leere Zinntube oder eine einge- 
kapselte, fertig bereitete Farbe verkauft. Damit wäre und 
bliebe eines Jeden Interesse gewahrt.  Es ist ja zu ver- 
stehen, dass des Farbenhändlers Bestrebungen nach dieser 
oder jener Richtung hin andere sein können als die des 
ausführenden Künstlers, denn der Farbenbereiter ist 
Händler, und deshalb in erster Linie Geschäftsmann, der 
seine Waare für den Markt präparirt, wobei auf weitere 
Versendung und längeres Lagern Bedacht genommen 
werden muss; solche Forderungen sind aber dem Maler 
fremd. Dass aber bei der heutigen Stellung des Malers 
zum Farbenfabrikanten keine Sonderinteressen bestehen 
können, bedarf wohl keiner Motivirung. Die beiderseitigen 
Interessen dürfen nicht divergiren, sie müssen sich decken, 
und können dies auch. Auf diesem Gebiete dürfen keine 
Concurrenzpreise Geltung erhalten; das schon mehr be- 
rüchtigt gewordene: "Billig und Schlecht", das für Winkel- 
Waaren nicht einmal gebraucht werden sollte, kann und 
darf nie und nimmer für die hier in Betracht kommenden
	        
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