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der Rohmaterialien bei Bindemittel und Pigmenten linden
wir als erste Bedingung. Bei der Zubereitung erkennen
wir zunächst die alt-bekannte wie langst-bewährte Methode
des Reibens auf dem Steine als die beste; des Weiteren
wird uns mitgetheilt, dass z. B. Zinnober und Ultramarin
bei vorsichtig arbeitenden Künstlern (auch noch in unserer
Zeit) sich nicht in Vorrath angefertigt vorfanden, sondern
durch eine F ünfminutenarbeit nach Erforderniss bereitet
Wurden. Aus Armenini, sagt Ludwig, ist ersichtlich, dass
es vor dreihundert Jahren gerade so damit gehalten wurde.
Der Zinnober halt nämlich das Bindemittel schlecht,
und bei Ultramarin scheint gar eine Zersetzung des Oeles
stattzuiinden; wie dem Uebelstande aber in ausreichender
Weise begegnet werden kann, soll sogleich gezeigt werden.
Bedauerlicherweise geschiehfs wohl aus Bequemlichkeit,
aus Unkenntniss oder in Folge marktschreierischer Re-
klamen, dass die Fertigstellung auch nur dieser zwei Oel-
farben heute in Künstlerateliers durchweg unterbleibt, und
trotz besseren Wissens die schon so oft gegebenen
Mahnungen unbeachtet gelassen werden. Gewiss wäre
es sehr zu wünschen, wenn die Praxis eine andere wäre,
denn den Verlust trägt neben dem Künstler nur der An-
kitufer der Kunstwerke! Dazu kann es dem Farben-
händler gleich sein, ob er das trockene Farbenpulver, das
Oel und vielleicht eine leere Zinntube oder eine einge-
kapselte, fertig bereitete Farbe verkauft. Damit wäre und
bliebe eines Jeden Interesse gewahrt. Es ist ja zu ver-
stehen, dass des Farbenhändlers Bestrebungen nach dieser
oder jener Richtung hin andere sein können als die des
ausführenden Künstlers, denn der Farbenbereiter ist
Händler, und deshalb in erster Linie Geschäftsmann, der
seine Waare für den Markt präparirt, wobei auf weitere
Versendung und längeres Lagern Bedacht genommen
werden muss; solche Forderungen sind aber dem Maler
fremd. Dass aber bei der heutigen Stellung des Malers
zum Farbenfabrikanten keine Sonderinteressen bestehen
können, bedarf wohl keiner Motivirung. Die beiderseitigen
Interessen dürfen nicht divergiren, sie müssen sich decken,
und können dies auch. Auf diesem Gebiete dürfen keine
Concurrenzpreise Geltung erhalten; das schon mehr be-
rüchtigt gewordene: "Billig und Schlecht", das für Winkel-
Waaren nicht einmal gebraucht werden sollte, kann und
darf nie und nimmer für die hier in Betracht kommenden