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Anwendung von Farbe, der Wachstafell) mit dem Gemälde er-
kennen lassen, die Annahme gerechtfertigt, (lass eben das Wachs
als ein unersetzbares Mittel zur Bereitung der benöthigten Farbe
selbst Uneingeweihten bekannt war und deshalb als ein, die
damalige Farbe charakterisirencler Bestandtheil zu betrachten
bleibt. Bei einem Vergleiche zwischen der Aehnlichkeit der
Bestrebungen des Malers und der des Dichters, zeigt F ranciscns
Junius (B. I, C. 4:) zunächst an verschiedenen Beispielen, wie
der von den Aegyptern herrührende, und von bewährten Schrift-
stellern der Griechen wie Lateiner angenommene Gebrauch,
durch schreiben und malen (scribere et pingerehz) die gleiche
'l'hätigkeit zu bezeichnen. Diese Gepflogenlieit soll nach Ammianus
Marcellinus (lib. XVII) daher rühren, weil die Aegypter ihre
Schrift gemalt, indem sie die sonst geschriebenen Buchstaben
durch Bilder, eine Bilderschrift, die Hieroglyphen ersetzten. Diesen
für die weiteren Untersuchungen nothwendig zu kennenden Sprach-
gebrauch mögen die unten angeführten Stellens) belegen. Neben
"Auf vortrefflichster der Maler,
Auf und schildre, Preis der lllaler,
Meister in der Kunst der Rhoder,
Schildre mein entferntes Mädchen,
Wie ich es besellreiben werde.
Male mir vor allen Dingen
Zarte rabensehvvlarze Haare;
Und wenn es das Wachs gestattet,
Male sie auch etc. etc.
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Welche Anforderungen oder welche Erwartungen der Besteller dann
an das Bild knüpft, erkennen wir aus den beiden Sehlusszeilen der
vierunddreissig Zeilen haltenden Ode, die da lauten:
Geh jetzt hin. Ich seh mein Mädchen.
WVirst du, Bild, nicht auch bald reden?"
1) Man sehe hierzu Anmerkung (3) auf Seite 213. Auch sehe
man bei Franeis. Jun. (lib. II. G. 8, p. wo es heisst: "Ich habe
nicht die Weise der Könige nachgeahmt; nicht ein Gemälde
brantwerben lassen, Noch die mit so schweren Pflichten
verbundene Ehe nach dem Rathe eines betrügliehen WVaehses geschlossen."
"Non ego luxnriam Regum, moremqne seeutus
Qnaesivi vultum tabulis, ut nnntia formae
Lena per innulneros iret pictura penates.
Nee variis dubilnn thalzunis leeturus annorem,
Ardua eonnnisi fnlsae connubia cerae."
(Olaudianus, de. Nuptiis Ilonorii et Marine; V. 23.)
2) Franc. Jun. B. I. C. IV. p. 28.
3) 1. Statius I Sylvaruln, in Equo Domitizxni, V. 102.
„ Apelleae euperent te seribere eerae.