Volltext: Studien zur Geschichte der Oelfarbentechnik

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des Heiligthums ist, zu beschreiben, untersagte mir der Traum; 
auch ist es ohne Zweifel den Nichtgeweihten bekannt, dass, 
was ihnen zu sehen nicht verstattet ist, sie auch nicht hören 
dürfen." (Hierzu sehe man auch Herodot B. II, 171.)  Der 
vorhin erwähnten, im Traum erhaltenen Mahnung getreu, bleibt 
Pausanias auch bei Besprechung der alle vier Jahre zu Celeä 
und Argolis gefeierten Mysterien der Ceres, worüber wir nur 
erfahren, dass sich dieselben wohl in den Gebräuchen, nicht 
aber in den Mysterien selbst, Welche eine Nachahmung jener zu 
Eleusis waren, unterschieden (B. II, C. 14).  Mit Rücksicht 
auf die früh und auch später fortdauernd beobachtete Geheim- 
haltung gewisser Dinge und Lehren, sei auch noch der bei 
Pausanias B. I C. 27 erwähnten Arrhephoren (Geheimes Tra- 
gende) hier gedacht, über die an genannter Stelle eingehend 
berichtet wird. Was sich nun in grauer Vorzeit als üblich cr- 
wiesen, das vermögen wir als allgemein gebräuchlich  gewiss 
aus wohlerwogenen Gründen  bis weithin in die christliche 
Zeit zu verfolgen. Denn wie dies im Heidenthume geschehen, 
so fanden auch im Christenthume die zum Zwecke der Geheim- 
haltung gegebenen Verfügungen und Vorschriften die strengste 
Beobachtung, was beispielsweise aus den Katechesen und Christen- 
lehren des hl. Cyrillus von Jerusalem (345) und vielen Stellen 
aus Homilien und Belehrungen der hl. Väter hervorgeht. Des- 
halb (Iurften auch St. Augustinus und der hl. Chrysostomus 
sagen, dass die hl. Geheimnisse nur den Eingeweihten bekannt 
seien. Die in der alten Kirche unter der Bezeichnung: Arcan- 
disciplin verstandene Geheimlehre oder Geheimhaltungsgebot finden 
wir übrigens auch schon bei Matth. 7, 6; 1. Corinth. 3, 2 und 
Hebr. 5, 12-14 ausgesprochen. (Näheres mag man bei Döl- 
linger, die Eucharistie in den drei ersten christlichen Jahrhun- 
derten, 1826; Toklot, De disciplina arcani, Köln, 1836; „Die 
ersten Christen ober und unter der Erde" v. G. Ott, Regens- 
burg, 1880, nachsehen.)  Somit finden wir die absichtliche 
Geheimhaltung ererbter Lehren oder gewonnener Kenntnisse, 
wie in den heidnischen Tempeln und deren Priesterschulen, in 
den Kreisen der Philosophen und der alten christlichen Kirche, 
So auch durch eine Reihe von Jahrhunderten hindurch unter 
den zur Baubrüderschaft gehörenden Gewerksverbundenen der 
Bauhütten treu gehütet. Was könnte nun wohl der Annahme 
auch einer absichtlichen Geheimhaltung Seitens der sich streng 
scheidenden Kunstschulen in betreff der maltechnischen Mittel 
im Alterthume entgegenzustellen sein, da uns auch aus späteren 
Tagen die Geheimhaltung rein technischer Hülfsmittel Seitens
	        
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