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des Heiligthums ist, zu beschreiben, untersagte mir der Traum;
auch ist es ohne Zweifel den Nichtgeweihten bekannt, dass,
was ihnen zu sehen nicht verstattet ist, sie auch nicht hören
dürfen." (Hierzu sehe man auch Herodot B. II, 171.) Der
vorhin erwähnten, im Traum erhaltenen Mahnung getreu, bleibt
Pausanias auch bei Besprechung der alle vier Jahre zu Celeä
und Argolis gefeierten Mysterien der Ceres, worüber wir nur
erfahren, dass sich dieselben wohl in den Gebräuchen, nicht
aber in den Mysterien selbst, Welche eine Nachahmung jener zu
Eleusis waren, unterschieden (B. II, C. 14). Mit Rücksicht
auf die früh und auch später fortdauernd beobachtete Geheim-
haltung gewisser Dinge und Lehren, sei auch noch der bei
Pausanias B. I C. 27 erwähnten Arrhephoren (Geheimes Tra-
gende) hier gedacht, über die an genannter Stelle eingehend
berichtet wird. Was sich nun in grauer Vorzeit als üblich cr-
wiesen, das vermögen wir als allgemein gebräuchlich gewiss
aus wohlerwogenen Gründen bis weithin in die christliche
Zeit zu verfolgen. Denn wie dies im Heidenthume geschehen,
so fanden auch im Christenthume die zum Zwecke der Geheim-
haltung gegebenen Verfügungen und Vorschriften die strengste
Beobachtung, was beispielsweise aus den Katechesen und Christen-
lehren des hl. Cyrillus von Jerusalem (345) und vielen Stellen
aus Homilien und Belehrungen der hl. Väter hervorgeht. Des-
halb (Iurften auch St. Augustinus und der hl. Chrysostomus
sagen, dass die hl. Geheimnisse nur den Eingeweihten bekannt
seien. Die in der alten Kirche unter der Bezeichnung: Arcan-
disciplin verstandene Geheimlehre oder Geheimhaltungsgebot finden
wir übrigens auch schon bei Matth. 7, 6; 1. Corinth. 3, 2 und
Hebr. 5, 12-14 ausgesprochen. (Näheres mag man bei Döl-
linger, die Eucharistie in den drei ersten christlichen Jahrhun-
derten, 1826; Toklot, De disciplina arcani, Köln, 1836; „Die
ersten Christen ober und unter der Erde" v. G. Ott, Regens-
burg, 1880, nachsehen.) Somit finden wir die absichtliche
Geheimhaltung ererbter Lehren oder gewonnener Kenntnisse,
wie in den heidnischen Tempeln und deren Priesterschulen, in
den Kreisen der Philosophen und der alten christlichen Kirche,
So auch durch eine Reihe von Jahrhunderten hindurch unter
den zur Baubrüderschaft gehörenden Gewerksverbundenen der
Bauhütten treu gehütet. Was könnte nun wohl der Annahme
auch einer absichtlichen Geheimhaltung Seitens der sich streng
scheidenden Kunstschulen in betreff der maltechnischen Mittel
im Alterthume entgegenzustellen sein, da uns auch aus späteren
Tagen die Geheimhaltung rein technischer Hülfsmittel Seitens