überraschend dies auch klingt, eben so nahe liegt die Ver-
bindung. Wir danken nämlich jene Werke, worüber die
arabische Chronik des Patriarchen Eutyehiusl) dann Hink-
lnar von Rheirns und der hl. Gregor von Tours berichten,
der Sorge der Kaiserin Helena. Neben den erwähnten
Resten entdecken wir aber das gleiche Material in der
Sancta Sophia zu Constantinopel, in den Klöstern Vatopedi
und St. Laura auf dem Athos und in Ravenna. Und wie
hier, so sollen wir nach Ebn-Sayd das gleiche Material in
der von dem Khalifen Walid I. im achten Jahrhundert
erbauten Moschee zu Damascus; und, nach Edrisif) gleicl1-
falls an der um das 10. Jahrhundert von Abdurrahman
erbauten I{lbläts) der Moschee zu Oordova finden- und
sämmtliche Fäden leiten auf Byzanzf) als Ursprungsstätte
Zllrüßk- Diese kurzen Hinweise genügen wohl, um be-
hufs Aufklärung der uns beschäftigenden Fragen die weitest-
gehende Umschau zu rechtfertigen. Damit verbinde ich
aber den nicht zu unterschätzenden Nebenzweck, die Auf-
merksamkeit weiterer Kreise auf weniger Bekanntes oder
bislang weniger Beachtetes zu lenken. Vielleicht wird
eben dadurch die Gelegenheit zu engerem Anschluss
Zwischen Künstler und Fachgelehrten vermehrt, der zur
Erreichung des ausgesteekten Zieles durchaus erforderlich
1St- An dieser Stelle sei aber noch kurz der Art und
Weise gedacht, wie ich die Aufgabe zu lösen versucht.
Du das Hauptziel meiner Arbeit auf praktische Verwen-
dllrlg auf die Herstellung eines vorzüglichen Materials ge-
I) Des Eutychius, Patriarch von Alexandria, arabische Annalen, sind
mit einer lateinischen Uebersetzung versehen, zu Oxford gedruckt werden.
2) Edrisi, berühmter arabischer Geograph. Zu Ceuta in Afrika um
(138 Jahr 1099 geboren, lebte er später nach vielen Wechselfällen am
Hofe Königs Roger I. von Sieilien, und starb um 1186.
a) Kibla oder Mihrab ist die nach Mekka gerichtete Gebetnisehe;
(S- Koran, Sure X, 171 und Koran, Sure III, 43.) (Aus dem Arabischen
wortgetreu übersetzt von Dr. L. Ullinann. Bielefeld u. Leipzig, Verl. von
Velhagen 8x Klasing 1877.)
Siehe Anhang 2,