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Die Entwickelung des Urteils
bietet ein umfassendes Paradigma,
Urteils zu studieren.
über Boecklin
die Natur des
Seine Beurteilung
räumlich und zeitlich
ist noch
nicht.
nicht
abgeschlossen,
Sie ist geographisch auf seine engere Heimat,
die Schweiz, und auf Deutschland beschränkt. S0
gut wie alle seine Werke sind in Deutschland und
in der Schweiz geblieben. Frankreich, England,
die Niederlande, der Norden haben noch nicht ge-
sprochen. Die übrigen Länder kommen in dieser
Frage überhaupt nicht in Betracht. Dass einzelne
Stimmen aus der westlichen und nördlichen Kultur-
welt sich für und gegen ihn erklärt haben, ist vor-
läufig noch belanglos. Wir haben noch nicht erfahren,
wie eine Boecklinausstellung in London oder Paris
wirken würde, und wir würden nach Ablauf des
ersten derartigen Versuches noch nicht viel mehr
wissen als über Frankreichs Verhältnis zu Wagner
nach der ersten Aufführung des Tannhäirser in den
sechziger Jahren. Die Vorstellung, dass das Ausland
im Urteil über den lebenden Künstler etwas wie
eine gleichzeitige Nachwelt darstellt, hat viel Be-
stechendes, gilt aber nur für das Talent nicht für
das Genie. Wird es dem eigenen Volke schon
nicht leicht, das neue Genie, das ihm ersteht, zu
begreifen, wie viel schwerer fällt es dem Auslande,
das erst noch die Festung der Rasseneigentümlich-
keit zu nehmen hat!
Auch
zeitlich
ist
das
Urteil
über Boecklin