Volltext: Altertum (Bd. 1)

HANDEL, 
KALENDERNVESEN 
VERKEHRSMIT'IEL. 
 
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Die angegebenen älteflen Formen des freiflehenden griechifch- 
fchen Wohnbaufes gelten aber nicht für das ftädtifche Wohnhaus 
hiftorifchen Zeit, deffen Entwickelung hauptfächlich bedingt ift 
h folgende Factoren: erftens durch die grofse Raumbefchränkung 
befefligten, an weiterer Ausbreitung verhinderten Städte. Deshalb 
das Haus kaftenartig nach aufsen abgefchloffen LIII, 1 1. 14, alle 
tächer um einen mittleren Lichthof gruppirt, die Aufsenwand, auch 
ie frei bleibt und nicht an Nachbarwohnungen anftöfst, möglichft 
g durchbrochen (abgefehen von auf die Strafse gehenden Ver- 
släden, wie LXXVI, 6). Kleinheit der Fenfter LVI, 3. 6.  
ltens durch das heifse Klima des Südens. Um Schatten und 
lung zu haben, wird das Dach des Lichthofes weit vorgefchoben 
r6, der Wafferfang in der Mitte (Impluvium) gern mit einer 
rrne (im delifchen Haufe LIII, 11 u. a.) und mit Hiefsendem 
lnen LV, 9 verfehen. Ciftemenmündungen LV, 5. 6. Waffer- 
mit Schöpfrad LV, 3. Schon das altgriechifche Lehmziegelhaus 
ehrte des einfach decorirten Stucküberzugs der Wände nicht. 
helleniflifche und noch mehr der römifche Backfleinbau wird 
Wandmalereien reich gefchrnückt LIV, 2. 5. 6, vgl. LXIX, I. 5. 
iältnifsmäfsig einfach ifl die Ausflattung der Zimmer mit Möbeln, 
Hauptgeräthe zufamnrengeilellt auf Tafel LXXXVI. Die Raum- 
utzung macht fich in der Menge kleiner Kammern geltend 
 felten {ind gröfsere Hallenräume), ferner in den auf die Strafse 
nden Erkeranbauten (maeniana, solaria, ein Beifpiel in Pompeji 
I). Der Raum für ein Gärtchen ifl meift fehr befchränkt 
4. Nur gröfsere Herrenfitze erlauben llCll ausgedehntere 
llgärten LV, 13. I6 und felbil Wildparks LXXX, 8. Im 
tner fucht der reiche Römer Erholung in den kleinen, an der 
gelegenen Villen LXIV, 5. 
gröfsere, einheitlich disponirte Thernienbauten, als Fortbildung der 
Gymnaüen LIX, 7, vgl. XXIII, I, es lind die Vorbilder der grofs- 
artigen Thermen Roms LX, I. LVIII, 7. 8. Die pompejanifchen 
Thermen Tafel LIX. LX. 
Die Plandispoiition des Haufes hat mannigfache Aenderungen 
en. Sehr einfach iß. der Grundrifs des aus helleniüifcher Zeit 
menden delifchen Haufes LIII, 11 cf. 12 u. 13. Künßlicher das 
111a Vitruvs LIII, 10 (in Beckers graphifcher Darfteliung iß. 
:h die Stallung falfch angefetzt) mit der Zweitheilung des Haufes, 
hintere Abtheiiting als Frauengemach. Das altrömifche Haus 
 I4, erweiterte Form Fig. 15, mit helleniitifch-griechifchen 
eiterungsbauten LIII, 6. 16 cf. LIV, 5. 6. Das römifche Privat- 
ifl nach aufsen, von Altanen, Erkern u. a. abgefehen, ganz 
ucklos LIV, 3. 
Vign. 1. _Angelnder FifChET. Bronze. Neapel. Martha Fig. 134. 
Handel, Kalenderwesen und Verkehrsmittel. 
Reichliche Wafferverforgung ift eines der erften Gebote jeder 
:anlage im Süden. Das Waffer wird oft von weither theils 
irdifch, z. B. in Palmyra LVI, 12, 13 zugeführt, theils in 
iducten LVIII, 6, welche Flüffe und Strafsen überfetzen und 
eich Brücken und T hore in fich aufnehmen LVII, 1-3. 6, 
Igeleitet. Mußergültig und auch die Entwäfferungsanlagen 
I4_16. Die öffentlichen Brunnen, griechifche LV, I. 4. 7, 
ompeji LV, 8. In römifcher Zeit diente ein grofser Theil der 
erleitungen lediglich zur Verforgilng der immer ausgedehnter 
enden Bäderanlagen und der Naumachien. Das griechifche 
erwächfi. aus unfcheinbaren Anfängen. Baderäume im Gymnafium 
t man frühzeitig XXI, 9. XXIII, 1. 3, auch Frauenbäder LVII, 
Erft in helleniftifcher Zeit entitehen in den Diadochenreichen 
Hemzanvz, Griechifche Privatalterthümer, umgearb. von Blümner, pag. 419-496- 
Friedlänzler, Sittengefchichte Roms II, Bd. 5. AuH., pag. I-8I. 
Die Münz-, Mafs- und Gewichtsfyfleme der Griechen und Römer 
in ihrem ganzen Umfang aus den Denkmälern zu verdeutlichen, liegt 
nicht im Plane diefer Sammlung. Die ausgewählten Monumente 
zeigen in einem Beifpiel flatt vieler, wie man durch öffentlich auf- 
geflellte Normalmafstifche LX, 7. 8. die Mafseinheit regeln und 
controliren konnte, ferner eine Reihe griechifcher Bleigewichte LXI, 
21-2 5 und Schnellwagen aus Pompeji LXI, 14. cf. LX, ro. Das 
Rechnen erleichterte man {ich durch Rechentifche und Rechen- 
mafchinen LX, 9. 11 u. 6. vgl. XCII, r. Im öffentlichen Verkehr 
curfirten die verfchiedenften Marken aus Knochen, Blei oder Thon, 
deren {ich grofse Mengen erhalten haben. Eine Klaffe derfelben 
enthält einerfeits gewöhnlich die Nachbildung einer Frucht, eines 
Fifches, eines Wildprets u. dergl, andererfeits eine Ziffer LXI, 1_r2. 
Dafs fie irgend eine Verwendung beim Marktverkauf gehabt haben, 
fcheint aus den dargeflellten Gegeniländen hervorzugehen. Eine 
Gattung ficilifcher Bleimarken vgl. LXI, 28-30 iit vielleicht 111111 
Plombiren von Waaren benutzt worden. Sie tragen die verfchie- 
denilen Embleme, Köpfe, Typen berühmter Kunftwerke, Namens- 
abkürzungen du. a. als Kennzeichen, Marken, die wohl mit dem 
Siegelring des betreffenden Kaufherrn hergeflellt wurden. Ebenfolche 
Privatfiegel, in Thon abgedruckt, haben {ich bei einem der Tempel 
von Selinunt gefunden (Beifpiele LXI, 26. 27 je V0rder- und 
Rückfeite), bei denen der Revers die ehemalige Befefligung an 
einem Brieftäfelchen erkennen läfst. Es waren alfo Urkundenfiegel 
und der Aufbewahrungsort ein Tempelarchiv. Siegelabdrücke aus 
Blei mit den Siegelzeichen griechifcher Beamten: LXI, 16-20 
(Fig. 16 eines Rathsfchreibers, Fig. 18 eines Prytanen, Fig. 2o eines 
Agoranomen). 
Von Wichtigkeit für die attifche Heortologie ift der jetzt an 
der Kirche Panagia Gorgopiko in Athen eingemauerte attifche 
Feftläalender LXII, 1. z, deffen Kreuze fpätere Zuthat aus 
chriftljcher Zeit find. Das Calendarium Pincianum LXII, 3. Die 
Sonnenuhr aus den gröfseren Thermen zu Pompeji LXII, 6. 7 mit 
oskifcher lnfchrift, wonach f1e der Quäflor Maras Atinius aus Straf- 
geldern nach Befchlufs des Convents hat machen laffen. Endlich 
der fogen. Thurm der Winde in Athen LXII, 4. 5  die Stiftung 
des Andronikos aus Kyrrhos, welche im Innern eine Wafferuhr, 
aufsen Sonnenuhren und darüber im Friesrelief die Perfonificationen 
der Winde enthält, auf welche der die Dachfpitze krönende (jetzt 
fehlende, Triton als Windanzeiger hinweifi. 
Die verfchiedenen Verkehrsmittel des Alterthums find in einigen 
charakteriftifchen Beifpielen auf Tafel LXII, 8_r2 veranfchaulicht, 
das Reifen in der Sanfte, im Wagen und zu Pferde. Reitpferd 
oder Maulthier mit Sattel auch XXXVII, 2. LXXXVIII, 2. Das 
Grabrelief von Aefernia giebt zugleich ein Beifpiel einer Wirthshaus- 
rechnung. Als Laftwagen iit, wie noch jetzt im Süden, der zwei- 
räderige Karren beliebter als der vierräderige, vgl. die griechifchen 
Beifpiele LXII, I0. LXIV, 9. LXXXI, 12 (Brautwagen), XLIV, 4. 5 
(Leichenwagen); römifche zweiräderige Karren LXII, n. LXIV, 2. 
LXXXVIII, 2. Laflkameel LXV, 5. Ein Korbwagen LXV, 3. Wagen 
zum Weintransport LXVI, 10. 13 und ganz ähnlich auf der Silber- 
fchaale von Caftro Urdiales LXXII, 5. Eine Staatskaroffe (carpentum), 
wie fie für feierliche Aufzüge gebraucht wurde, LXXXVII, 3. Vgl. 
LXXXVII, 3_. XCIX, 8. Hier mögen als Figuren von der Land- 
Ilrafse noch angefügt fein der fahrende Spielmann LXV, 4, die 
Bettler LXIII, 3. 7 und der heimwärts oder zur Stadt eilende 
Landmann LXIV, 3 cf. LXV, 12 und die Forumsfcenen Tafel 
LXVHI ff.
	        
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