schlossene Familienleben eifrig pflegende Eigenart des
römischen Volkes die Vorstellung eigener Schutzgott-
heiten des Hauses und der Familie aus, die unter den
Namen des Genius familiaris und der beiden Laren (com-
pitales) in jedem frommen Hause eine regelmäßige Ver-
ehrung fanden. Der erstere auch der Lar fami-
liaris genannt, galt für den iGeist des Ahnherrn der
Familie, von dem man erwartete, dafs er für alle Zukunft
als Schutzgeist für die Erhaltung derselben wirken werde.
Zu ihm gesellten sich die zwei Lares compitales, ur-
sprünglich die heiteren Schutzgötter sich kreuzender Stra-
fsen (18, 4, 7), welche die Bewohner des Stadtteiles oder
die Nachbarn überhaupt an diesen Mittelpunkten des
Verkehres alljährlich durch ein mit fröhlichen Gelagen
verbundenes Fest zu feiern pflegten. Als dann aus den
Schutzheiligen des Stadtviertels die Schutzgeister des
Hauses wurden, behielt man sowohl die Zweizahl der
Gottheiten, die sich auf die Zweizahl der zu beschützenden
Strafsen bezogen hatte, als auch den heiteren Charakter
ihrer bildlichen Darstellungen bei, der an die fröhliche
Ausgelassenheit jener Volksfeste erinnerte. Mit einem
kurzen Untergewande bekleidet, das leichte Mäntelchen
anmutig über die Schulter geworfen, in der einen hoch
erhobenen Hand das gefüllte Trinkhorn, in der anderen
das kleine Trinkeimerchen, die Situla, scheinen sie in
heiterer Tanzbewegung begriffen (17,9; 13, 4, 6) und
bilden so einen wirksamen Gegensatz zu dem ernsten,
langgewandeten, mit verhülltem Haupte opfernden Genius
familiaris, der in den bildlichen Darstellungen der Haus-
götter seinen Platz in der Regel in ihrer Mitte findet
Ihnen als den Bringern fröhlichen Gedeihens
im Hause wurde täglich ein Teil der Mahlzeit nebst dem
unentbehrlichen Salze dargebracht, eine Sitte, die sich
bis in die letzte Zeit des Heidentunies erhielt, während