HEUTE!
bot. Inder Regel mufsten für die Wahl des Heiligtumes
in grofsen Städten andere Rücksichten mafsgebend sein.
So gebührte naturgemäfs den angesehensten, städte-
schützenden Gottheiten ein Platz auf der Burg, falls eine
solche vorhanden war oder doch wenigstens am
Markte, dem Mittelpunkte des Verkehrs.
Der geheiligte Bezirk diente als Versarnmlungsplatz
für die Andächtigen, sowie häufig auch zum Anpflanzen
von der Gottheit geheiligten Bäumen, deren Holz für
das Anzünden der Opferfeuer unentbehrlich War. Als
hauptsächlichstes Erfordernis aber für den Kultus ist der
Opferaltar anzusehen. In früheren Zeiten mag derselbe
für den jedesmaligen Gebrauch meist aus Rasenstücken
oder Erde aufgebaut worden sein, eine Sitte, die sich
wenigstens im römischen Kultus für gewisse Opfer, na-
mentlich bei den Festen ländlicher Gottheiten dauernd
erhalten hat.
In späterer Zeit finden wir stattdessen einen
festen steinernen Bau oder aber, Wie beim altehrwür-
digen Zeuskult in Olympia (12, i) und bei dem zu
Pergamon (15, 2), einen aus der Asche der verbrannten
Opfertiere gebildeten Altar. Alle diese Altäre fanden
ihren Platz im Freien, damit der Opferrauch ungehindert
zum Himmel aufwirbeln konnte. Sie stehen deshalb,
falls die heilige Stätte auch einen Tempel trägt, aufser-
halb desselben und zwar meist in der Längsachse des
Gebäudes, so dafs das Auge des Gottes vom Innern aus
das Opferfeuer sehen konnte (17, 2,4; vgl. 11, 2). Im
Tempelhause selbst fanden nur Altäre Aufstellung, die für
unblutige Opfer oder aber für das Verbrennen von Weih-
rauch bestimmt waren.
Die für sinnliche Eindrücke jeder Art in hohem
Grade empfänglichen Griechen fühlten frühzeitig das Be-
dürfnis, die Gottheit selbst in ihrem Bilde an den