Volltext: Handbuch der Kunstgeschichte (Bd. 2)

Dritte Periode. 
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Die Hauptkirche St. J ean, 1310 gegründet, mit Basilikendisposition, 
spitzbogigen Arkaden auf meist antiken Säulen, das Schiff Hachgedeckt, 
auch das Aeussere durch schlichten Ernst ausgezeichnet; Die Fenster 
im Halbkreis geschlossen; das Kapitel von Stilean („Loge de St. J ean") 
ein verfallener gewölbter Hallenbau; die Kirche Ste. Oathärine, die 
Ruine von St. Marc und die von Notre-Dame de Philerme schlicht 
im Styl der Spätzeit.  Vom Justizgebäude (der „Chatellerie") e. 
1375 erbaut, sind die Spitzbogenarkaden des Hofes erhalten; das Klo- 
ster des Ordens, erst 1445 beendet, zeichnet sich durch massenhafte An- 
lage und zierlich geschmückte Portale aus. 
Bild 
nde 
Kunst 
Wir nehmen hier ausser den Werken des 14. Jahrhunderts auch 
diejenigen des beginnenden 15. mit, welche noch völlig oder doch wesent- 
lich dem gothischen Styl angehören, indem dieselben, in Parallele mit der 
vierten Periode der Baukunst abgesondert behandelt, allzu vereinzelt 
auftreten würden. 
In der bildenden Kunst des 14. und beginnenden 15. Jahrhunderts 
waltet dasselbe Gesetz, welches bereits in der Einleitung zu dieser Periode 
bei Anlass der Architektur ausgesprochen ist: innerhalb des vom 13. Jahr- 
hundert aufgestellten Formensystems bewegt man sich jetzt reicher, viel- 
seitiger, aber kaum freier. Die bildende Kunst wird jetzt nach allen 
Seiten hin kräftig geschult, um dem grossen Hauptzweck: dem Schmuck 
mächtiger Kirchen, rasch und in massenhafter Verwendung zu dienen. 
Dies bestimmt ihre Physiognomie auch wo sie andern, z. B. weltlichen 
Zwecken dient. Hiebei ergeben sich aber partielle Rückschritte; die Kunst 
des 13. Jahrhunderts hatte im Ganzen vielleicht mehr subjectiveu Schön- 
heitstrieb, mehr Lust an der vollkommenen Erscheinung gehabt, auch 
wohl (im Allgemeinen gerechnet) genauer gearbeitet, während jetzt die 
Auffassung und Behandlung gar zu einseitig von der Verwendung des 
betreffenden Gegenstandes vom Bauwerk bedingt wird. Auch musste die 
Massenhaftigkeit des Producirens, die Gleichartigkeit der Gegenstände 
an tausend verschiedenen Orten und die populäre Selbstverständlichkeit 
des Inhaltes mit der Zeit hie und da eine gewisse Gleichgültigkeit gegen 
dic Einzelform hervorbringen. Bei Betrachtung des Einzelnen werden 
sich allerdings auch glänzende Leistungen, ja eine wesentlich abweichende, 
fortschreitende Richtung in gewissen Gegenden nicht verkennen lassen. 
Sculptun 
 Die kirchliche Steinsculptui- ordnet sich jetzt weit mehr als früher 
den Bedingungen der architektonischen Einfassung unter; die Wirkung 
auf die Ferne, die Berechnung auf Untensicht und dergl. werden mehr 
beachtet; die eigenthülnlich manierirte, ausgeschwungene Stellung wlrd
	        
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