Volltext: Handbuch der Kunstgeschichte (Bd. 1)

Dritte 
der muhammedanischen Kunst. 
Periode 
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durchfseine edel gemessenen Verhältnisse von vorzüglich ausgezeichneter 
künstlerischer Bedeutung.  Auch in der Stadt Grenada befinden sich 
Einzelreste von der maurischen Architektur derselben Epoche, zum Theil, 
je nach dem äusseren Zweck dcr Anlage, von etwas mächtigeren Haupt- 
formen. 
Zur weiteren Ausstattung der Prachträume der Alhambra ist sodann 
auch die Thätigkeit bildender Kunst herangezogen. Im Einzelnen für 
dekorative Zwecke, wie bei dem Brunnen, welcher die Mitte des Löwen- 
hofes einnimmt. Die Schaale desselben wird von zwölf wasserspeienden 
Löwen getragen, die, ihrer Stellung entsprechend, in einer sehr strengen, 
architektonisch stylisirten Weise behandelt sind. Ein sarkophagartiger 
Brunnentrog, in einem andern Theile der Alhambra, hat an seiner Vor- 
derseite ein Relief, Gazellen vorstellend, welche von Löwen überfallen 
werden, eine allerdings barbarische, nur den geringsten Sinn für Form 
verrathende Arbeit. Einige emaillirte Prachtvasen, im Schlosse, sind mit 
Rankenwerk und Thierfiguren, die letzteren von völlig phantastischer, 
Aus den Gewölbmalereien der Alhambru. 
arabeskenhafter Form, versehen.  Einen ungleich grösseren künstleri- 
schen Gehalt haben die auf Pergament ausgeführten Malereien der läng- 
lichen Gewölbkuppeln, Welche über drei breiten Nischen, zur Seite der 
am Löwenhofe hinlaufenden „Gerichtshalle," angeordnet sirid. Die mitt- 
lere derselben enthält die Darstellung einer Versammlung maurischer 
Fürsten, die beiden andern die Scenen ritterlichen Lebens in Abenteuer 
Und Minne, Mauren und Christen gemischt, jene im einzelnen Falle alS 
Sieger über diese, das Lokal der einen Darstellung als ein christliches, 
das andre als ein maurisches gefasst und das letztere in seinen Archi- 
tekturen auch für die Anschaulmg des Baulichen von Interesse. Höchst 
merkwürdige Dokumente der Zeit und des freieren Sinnes des Mauren- 
thumes von Granada, dürfen sie doch wohl nicht der Hand eines Ein- 
gebornen zugeschrieben werden; wenigstens tragen sie entschieden das
	        
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