Das nordeuropäische Alterthunl.
unsere Tage bewahrt, allerdings einen lebendig fortgeschrittenen künst-
lerischen Formensinn bekunden, mochte derselbe vielleicht auch keine
Gelegenheit mehr haben, sich bei Werken von grösserer monumentaler
Bedeutung zu bethätigen und dadurch eine eigenthümliche Stufe künst-
lerischer Entwickelung zu begründen. Die alten Gräber, aus der Zeit der
Steindenkmäler enthalten nur wenig einfaches Steingeräth und nur wenig
rohe Urnen von Thon; in den jüngeren dagegen finden sich Geräthe sehr
mannigfaltiger Art, aus verschiedenen Metallen gefertigt, und mehr oder
weniger feine Thongefässe in iibergrosser Anzahl. Diese Arbeiten zeigen
nicht bloss ein geübtes Handwerk, sondern auch Geschmack, mannigfache
Zier, die Gefässe in ihrem Profil nicht selten ein feines Gefühl für den
elastischen Schwung der Linie. Dabei aber geht alles Einzelne in keiner
Weise über die einfachste Stufe künstlerischer Ausstattung hinaus. Die
Verzierungen, überall nur eingeritzt, sind ohne Ausnahme aus den ein-
fachsten Elementen zusammengesetzt, aus geraden Streifen, Zikzaklinieli.
oder maanderartig gebrochenen, aus kleinen Kreisen, Wellenlinien, spiral-
förmigen Versehlingungen u. derg]. Nachahmungen von orgßIliSCilßn
Gebilden der Natur kommen nur in höchst vereinzelten Beispielen und
dabei nur in einfachst roher Andeutung vor.
Nord-Amerika
und
Südsee-Insehl.
Die zweite Stufe künstlerischer Entwickelung kündigt sich an, wenn
die Gestalt des Denkmales, im Ganzen und in seinen Theilen, eine be-
stimmte, gemessene, gesetzlich abgeschlossene wird, und wenn das Stre-
ben sich zeigt, neben den Formen, welche das allgemeine Gesetz des
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Raumes ausdrücken, auch die individuelle Erscheinung ihrem eigenthüm-
liehen Bedingniss gemäss auszuprägen, d. i. wenn architektonische und
bildnerische Kunst, jede in selbständiger WVeise, sich zu entwlckeln be-
ginnen. Die uns bekannten Denkmäler dieser zweiten Stufe gehören vor-
zugsweise den alten Völkern der westlichen Erdhälfte an.