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VII.
Die
Kunst der römischen
Epoche.
Kapitäles) verbunden, erscheinen anderweitig freie Kapitälbildungen, wer-
den den an die Massen gelehntcn Säulen besondre Postamente unterge-
setzt, die über ihnen befindlichen Gebälktheile vorgeschoben, u. s. w.
Vorzüglich scheint auf die Combination der Massen selbst gerücksichtigt,
der Art, dass insgemein das einzelne Gebäude sein künstlerisches Gesetz
nicht in sich allein, sondern in seiner unmittelbaren Beziehung "zu ande-
ren hatte, dass ein künstlerisches 'Ganzes erst aus der Verbindung ver-
schiedener Baulichkeiten entstand, dass die perspektivische Gesammtwir-
kung bei solcher Anlage wesentlich mit in Betracht kam. Schon jener,
nach etruskischem Grundprincip erbaute Tempel, an welchem sich die
Vorderseite bestimmt von den übrigen Seiten unterscheidet, deutet auf
ein solches Gesetz hin; er lag insgemein im Grunde einer umschliessen-
den Räumlichkeit, deren Umgebung entschieden zu ihm gehörte, seine
Wirkung zu vollenden bestimmt war. Die Fora (die öffentlichen Haupt-
plätze) mit ihren Bogenthoren, Säulenhallen, Basiliken, Denkmälern, Tem-
peln bildeten insgemein ein zusammenhängendes Ganzes solcher Art. Die
Gelegenheit, die sich, zumal bei felsiger Lage, für den grösseren Reiz
combinirter Bauanlagen durch eine verschiedenartige Bodenhöhe ergab,
wurde mit Umsicht zum Gewinn solcher Wirkung ausgenutzt.
Es liegt im Uebrigen in der Natur der Sache, dass eine künstlerische
Richtung, die in der Architektur das Organische dem Dekorativen nach-
stellt, der Gefahr einer-willkürlichen Behandlungsweise leicht ausgesetzt
ist. Die römische Architektur erscheint, nachdem sie ihr eigenthümliches
Gerüst festgestellt, eine Zeit lang bemüht, dieser Gefahr durch eine ge-
wisse sehulmässige Strenge der Behamlhnig, die im Einzelnen selbst ein
monotones Gesetz nicht verschmäht, vorzubeugen. Als ihr Verfall be-
gann und dies Gesetz sich lockerte, fiel sie einer völligen YVillkürherr-
schaft des Geschmackes anheim.
In der bildenden Kunst der römischen Herrschaft erscheint die
hellenische Richtung, d. h. die Wiederaufnahme, Nachbildung, Umprä-
gung Desjenigen, was aus den grossen Blüthezeiten der hellenischen
Kunst überkommen war, von sehr umfassender Bedeutung. Doch tritt
auch hier eine eigentlich römische Richtung von charakteristischer Be-
sonderheit hervor. Diese beruht wiederum ganz auf jener mächtigen
Energie, mit welcher das Römerthum den realen Bedingnissen des Lebens
zugewandt war. Sie hat es mit dem historisch Gegebenen, mit dem Bild-
niss, mit der Darstellung des geschichtlichen Ereignisses, zu thun und ist
emsig bemüht, den unausweichlichen Forderungen desselben gerecht zu
werden. Ihr Werk hat den Zweck, als gewichtiges und wirksames Zeug-
niss des Gegcnwärtigen und Erlebten in das Leben einzugreifen. Aber
ähnlich wie die römische Architektur eine harmonische Umkleidung unter
den hellenischen Formen sucht, ist auch die, im engeren Sinne so zu
nennende römische Bildnerei bemüht, durch Beobachtung der hellenischen
Stylverhältnisse ein geläutertes Maass, einen rcineren Adel zu gewinnen.
Der Entwickelungsgang der Kunst zur Zeit der römischen Herrschaft ist
in drei Hauptperioden zu sondern.