Volltext: Geschichte der Architektur von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart ; mit 448 Holzschnitt-Ill.

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Fünftes Buch. 
den Gehorsam gegen die Obrigkeit vorschreibt. Indem solchergestalt die 
Grenzen der Einzelbefugnisse nicht streng gezogen waren, erwuchs daraus 
einerseits ein beständiges Ringen und Bewegen, ein Anstreben der ver- 
schiedenen Gewalten gegen einander, welches dem Entwicklungsgange eine 
lebendige Spannung verlieh. Andererseits ergab sich daraus auch für den 
politischen Bildungsprozess ein eigenthümliches Verfahren. Das staatliche 
Leben prägte sich nämlich weit weniger in strengen Normen und Doctrinen 
aus , als es vielmehr durch die mitwirkende Thätigkeit seiner Theilnehmer 
 in beständigem Fluss erhalten wurde , und namentlich in dem Herkommen 
und der mit dem Leben sich fortbildenden Sitte den kräftigsten Anhalt 
hatte.  
1er Lehen- Charakteristisch ist in dieser Hinsicht besonders der Lehen staat, 
Staat eine Schöpfung, die durchaus auf dem Boden mittelalterlicher Anschauung 
erwachsen ist. Er erscheint als ein durchaus künstliches Product, dessen 
Grund aber in dem Individualismus des germanischen Volksgeistes liegt. 
Der Staat beruht hier nicht auf einer natürlich gewordenen Gesammtver- 
fassung unter festen Gesetzen, sondern auf dem persönlichen Gelöbniss 
und der Treue des freien Vasallen. nDie compacte Natureinheit der Völker 
verschwindetrx, wie Schnaase treffend sagt, nund an ihre Stelle tritt eine 
Masse persönlicher Verhältnisse; die Zufälligkeit der Verträge ersetzt die 
innere Nothwendigkeit, und der Staat stellt sich als ein luftiges Gerüst dar, 
das. von der grösseren Zahl der niederen Vasallen aufsteigend, durch 
schmalere Mittelstufen sich bis zu einer einheitlichen Spitze erhebtm: 
Dieser künstlich complicirte Aufbau wiederholt sich in allen mittelalter- 
lichen Lebensäusserungen, und vorzüglich, wie wir bald sehen werden, in 
den architektonischen Schöpfungen. 
rpoyationg- Bei jenem V orwiegen der individuellen Richtung war es naturgemäss 
geisi- geboten, dass der Hang nach freien, genossenschaftlichen Verbindungen 
sich überall geltend machte. Er begann im geistlichen Stande mit dem 
Mönch swesen und gab dort zuerst das Bild geschlossener Vereinigungen 
zu gemeinsamen Zwecken und unter gemeinsamen Regeln. Am bezeichnend- 
sten für das Mittelalter ist das Ritterthu m , welches unter einer auf beson- 
ders ausgebildetes Ehrgefühl begründeten Verfassung einen durch die ganze 
Christenheit reichendenlBund darstellte, der die Führung der Waffen einem 
höheren sittlichen Gesetz unterwarf und also den kriegerischen Geist mit 
den Forderungen des Christenthums in Einklang zu bringen suchte. Ganz 
anderer Art waren in den Städten die Vereinigungen der Bürger nach ihren 
Gewerben in Zünfte, so wie die Bündnisse der Städte unter einander zu 
' Schutz und Trutz. Denn hier galt es die Wahrung wohlerworbener mate- 
1591191" Interessen , die Erwerbung neuer Rechte und Vergünstigungen , die 
Sicherung des Handels und Wandels. Wohin auch unser Blick fällt, überall 
Wim? 91' auf feslägeschlossene Corporationen, auf eine Masse kleinerer oder 
gYÖSSeYer GmPPen, so dass die volle Breite des Lebens sich in eine unzählige 
Menge Selbständiger, freier, jedoch durch bestimmte Verbände unter einan- 
der zusammengehaltener Glieder löst. Ueberall finden wir den Geist des 
Individualismus in seiner mächtigen, gruppenbildenden, igolirenden Thätig- 
keit, stets neu und unerschöpflich in seinen Gestaltungen. Aber diese Grup- 
pen stehen dem tiefer Blickenden nicht lose und vereinzelt neben einander. 
Ein gemeinsames Bewusstsein, dasselbe Gesammtziel verbindet die scheinbar 
ler Leben- 
staat.
	        
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