173.
Einleitung.
Am Schlüsse des zweiten Hauptstückes wurde den Metallar-
beiten eine besondere Rubrik in unserem Buche zugesprochen,
obschon sich ein abgesondertes formales Gebiet für sie nicht be-
zeichnen lasse. Das Nichtvorhandensein eines solchen, welches
den bereits behandelten Stoffen: Weberei, Töpferei, Zimmerei und
Maurerei als fünfter an die Seite zu stellen wäre, nöthigt uns
für diesmal unsere bisher befolgte Ordnung aufzugeben, weil hier
ein besonderes Hauptstück über das Allgemein-Formale keinen
Platz hätte, weil vielmehr alles, was in den Hauptstücken 3, 5, 7
und 9 darüber enthalten ist, auch die Kunst des Metallarbeiters
betrifft, der vermöge der Allgefügigkeit seines Stoffes alle Zweige
der Technik umfasst, die er nur in einer stofflich bedungenen,
ihm eigenthümlichen Weise behandelt.
Demnach haben wir auf diesem Gebiete nur st0fflich-histo-
rische Stilfragen zu berücksichtigen. Wir dürfen uns zugleich,
mit steter Berufung auf die Grenzen und den Zweck unserer
Schrift (der kein technologischer, sondern ein ästhetischer ist)
und auf bereits Vorausgegangenes, über dieselben mit möglichster
Kürze auslassen.
Gleich zu Anfang können wir fast unverändert auf das Metall
anwenden, was der Paragraph 127 (Keramik, II. Band) über das
Glas als Bildstoff enthält. Denn auch das Metall, wie das Glas,
kommt als Bildstoif in dreierlei Zuständen in Anwendung; näm-
lich erstens als harter, sehr fester, homogener und dichter Körper,
dem durch Abnehmen von Theilen eine beliebige Form ertheilt
werden kann; zweitens als geschmolzene Masse, die in Formen
gegossen wird und diese beim Abkühlen festhält; drittens endlich
als zähe, sehr dehnbare Substanz, die durch Hämmerung, Pres-
sung und andere Proceduren die zu einem gewünschten Zwecke
geeignete Form annimmt. Nur dass wir für das Metall die Reihen-
folge dieser drei Hauptproceduren seiner Verwendung verändern
müssen, indem es der Geschichte der Metallfabrikation entspricht,
diesmal die zuletzt erwähnte Procedur des Treibens, Dehnens,
Biegens u. s. w. zuerst zu berücksichtigen. Sollte ferner die
StßfeüttJmisßhß Behandlung des Metalls für Zwecke der Industrie
und der Kunst nicht gerade nachweislich eine ältere Erfindung