Tektonik.
Technisch-Hi storisches.
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Dies System ist das asiatisch-chinesische und wohl auchldasjenige,
welches nach indo-germanischer Bauüberlieferung als das älteste
(ursprünglichste) zu betrachten ist. Reminiscenzen daran sind
erkenntlich an den Steinfagaden der ältesten Gräber Aegyptens
und an den mosaikbekleideten Erdwänden der chaldäischen und
assyrischen Burgen. (Vergl. 67 u. 73 des ersten Bandes).
Die ursprünglichste aller Hütten, wie die oben S. 276 Initgetheilte
karaibische, gehört schon diesem Systeme an, wenn man das
zwischen die Säulen gespannte Mattengefleeht für die Spund-
bretter setzt.
Das zweite Genus der Holzkonstruktion ist das Fachwerk,
welches, wie mir scheint, weniger primitiv als das erstere und
schon als Kombination, als Verbindung der Maurerei mit der
Zimmerei zu betrachten ist.
Die Grundlage dieses Systems ist das Geschränk, es sind
daher die in dem vorigen Hauptstück über letzteres enthaltenen
abstrakt formellen Regeln auf dasselbe anwendbar.
Die Fachwand besteht aus Pfosten, (Standsäulen), die senk-
recht in eine (angemessen durch Steinunterlagen vom Erdboden
isolirte) Schwelle eingezapft sind. Sie werden durch horizon-
tale Riegel mit einander verbunden und durch schräge Streben
äqh dem Prinzip des Dreieeksverbandes unversehiebbar gemacht.
ezmähenräume dieser Stabkonstruktion dienen theils zu Ein-
gängerihiiilß-Äifhääfnungen, theils werden sie durch schwache
Stein- und Bae älßiiiitiäuern ausgefüllt. Man erkennt a priori den
Reichthum an teehnisclfgfidekorativen Hülfsmitteln, einerseits in
dem Gegensatz der beiden struktiven Elemente, des Gezimmers
und des Gemäuers, der zu vermitteln ist, andererseits in dem U11-
endlichen Wechsel von Rechtecken und Dreiecken , von Oeffnun-
gen und Füllungen, den die Holzverbindungen geStMtßn- Wein
noch drittens die Schnitzerei hinzutritt, die ja schon in dem zuerst
betrachteten Genus der Holzkgnstyuktign, verbunden mit dem Far-
bensehmuck, so bedeutende Geltung gewonnen hatte.
Aber zugleich sieht man, warum dieses System der Banaus-
fülirung sich nicht zur Monumentalität erheben kann (da die Be-
standtheile der Struktur eigener Selbständigkeit ermangeln und nur
als Elemente eines Pegma auftreten), warum es deshalb vielmehr
den Stilgrundsätzen, die bei dem Hausrathe in Betracht kommen,
gehorchen muss, aber bei bewusstvoller Verwerthung dieses seines