Denkmäler
des
und
Staats-
Rechtslebens.
, sßa
' IE Denkmäler aus dem Gebiete des alten
deutschen Rechts und der ehemaligen Reichs-
verfassung werden mit gutem Grunde in den
' ' - ' Urkunden gesucht, und eine Sammlung staats-
und rechtswissenschaftlich wichtiger Denkmäler wird sich
demgemäss als eine Anthologie solcher urkundlicher
Dokumente darstellen. Aber ebenso richtig ist, dass
Staats- und Rechtsdenkmäler in Bildwerk und Zeichnung
nachzuweisen sind. Ein Blick auf den Bremer Roland
im Reichshofe des Museums kann uns darüber belehren.
Ist es doch unbestreitbare Thatsache, dass vor dem
Roland unter freiem Himmel auf dem Markte Gericht
gehalten zu werden pHegte.
Noch sind die Krönungsabzeichen der deutschen
Kaiser und Könige, aus verschiedenen Iahrhunderten
stammend, erhalten. Das Museum erinnert durch den
Besitz einiger dazu gehöriger Denkmäler lebhaft an jene
Schätze; verwahrt es doch alle in Wien fehlenden,
schützenden Hüllen, vom silbernen Reliquienschreine, der
einst die zu den Kleinodien des heiligen römischen
Reiches gehörigen Reliquien barg, von den Lederkapseln,
die einzelne Teile der Krönungsinsignien bargen, bis zu
den Glasschränken, in denen dieselben zuletzt ausgestellt
waren, ehe sie auf Nichtwiedersehen aus der Stadt Nürn-
berg entführt wurden, welcher Kaiser Sigismund für ewige