Volltext: Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg

Herkunft und den Namen der Sammlung, in welcher 
sich die Gegenstände früher befanden, zu verwischen 
verstanden hat. 
Den wesentlichsten Anteil an der Vermehrung und 
der Vervollständigung  wir sagen nicht systematischen  
der Bibliothek haben die deutschen Verlagshandlungen, 
indem sie im Interesse des germanischen Museums fort- 
setzten, was sie bei Gründung der Parlamentsbibliothek 
so dankenswert begonnen hatten. Sie liessen sich um 
so leichter hierzu bewegen, als die letztere in den Besitz 
des Museums übergegangen war; aber schon früher waren 
sie um ihre Mitwirkung ersucht worden. 
Die Anstalt sollte nach den angenommenen Satzun- 
gen sein grosses Generalrepertorium über sämtliches in 
Deutschland vorhandene Quellenmaterial für deutsche Ge- 
schichte, Litteratur und Kunst herstellen, also alle Urkunden, 
Akten, Handschriften, Druckwerke, alle Bauwerke, sämt- 
liche Geräte des Hauses und der Kirche, Gemälde, 
Kupferstiche u. s. w. verzeichnen und gewissermassen 
als Illustrationen dazu entsprechende Sammlungen selbst 
anlegenxr Die eigentlichen Fachleute aber waren durch- 
aus nicht mit der Tendenz des Museums einverstanden, das 
2318 eine Universalanstalt nach ihrer Meinung unerreich- 
bare Ziele verfolge, unnötige Arbeit in Fülle aufwendegt 
während die wirklichen begeisterten Freunde des Alter- 
tums fanden, dass das Geld, welches die Rcpertorisierung 
verschlinge, besser dazu verwendet würde, das zu er- 
werben, was eben damals noch billig zu haben war, in 
einer Zeit, in welcher gerade die Ausfuhr der Alter- 
tümer ins Ausland so Hott im Gange war, und wo in 
Deutschland zwar mancher sammelnde Privatmann, aber 
keine öffentliche Anstalt Mittel besass, selbst bei den 
verhältnismässig so billigen Preisen Ankäufe zu machen. 
Nachdem von Aufsess zehn Iahre lang die Vorstand- 
schaft des Germanischen Museums bekleidet hatte, fand 
er sich in der am 17. August 1862 gehaltenen Konferenz 
und bei Feier der zehnjährigen Existenz der Anstalt veran- 
lasst, seine Stelle niederzulegen, worauf er zum Ehren-
	        
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