Volltext: Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg

thekarisch eingetragen waren, ohne Vorbehalt gelöscht 
XVüYdCILK 
Nach der getroffenen Vereinbarung waren die 5000 
Gulden sofort bar zu erlegen, aber dem Museum mangelten 
alle und jegliche Mittel zur Aufbringung eines solchen 
Kapitals, man musste um Gewährung einer Frist nach- 
suchen, und wieder und abermals um fernere Frist bitten, 
bis endlich noch zur rechten Stunde der grosse fürstliche 
Mäcen, König Ludwig I. von Bayern, es möglich machte, 
am 8. Oktober 1857 die Summe bei der Kassakommission 
der königlichen Stadtkommandantschaft bar einzuzahlen. 
Nun konnte die Kaufsurkunde abgeschlossen werden. 
jetzt war jeder Gedanke an frühere Verstimmungen 
ausgelöscht; von Aufsess empfing die Botschaft in dem- 
selben hohen Sinne, in dem sie erlassen war. So war 
die Kartause schliesslich denn doch unentgeltlich dem 
Museum überlassen worden; so hatten die Stande im 
jahre 1861 noch einen Baukostenzuschuss von IOOOO 
Gulden genehmigt, und, wenn diese Summe zwar weit 
hinter der ursprünglich angestrebten und erhofften zu- 
rückblieb, auf keinen Fall zu unterschätzen war der nun 
glücklich errungene Vorteil, über die Kartause als 
uneingeschränktes Eigentum frei schalten und walten zu 
können. Und so müssen wir bekennen, dass der Preis des 
Sieges alle Unbequemlichkeiten, alle Kämpfe reichlich 
lohnte. 
 Aber noch darf man sich das Bild nicht mit trü- 
gerisch schmeichelnden Farben ausmalen; denn ganz und 
voll war die Kartause mit dem, was die Regierung 
abtrat, noch nicht erworben. Die Kreuzgänge nebst 
dem Garten und den darin befindlichen Ruinen waren 
dem Magistrat von Nümberg im Iahre 182g von der 
Regierung als Eigentum überwiesen worden, gegen Erlegung 
von 1779 Gulden I31l2 Kreuzer. An diese Ueberlassung 
war die Bedingung geknüpft, dass die Kreuzgänge in 
unverändertem Zustande erhalten würden. Die Kreuz- 
gänge konnten natürlich keinen Nutzen abwerfen, sondern 
nur dem Magistrat Kosten verursachen. Es schien also
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.