Volltext: Das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg

hierüber Entscheidung zu erhalten." Weimar und Koburg 
waren damit einverstanden, dass die Frage der Über- 
siedelnng so lange schweben bleibe. Vorläufig aber 
stimmten die Konferenzmitglieder über die Wahl zwischen 
den genannten beiden Orten durch verschlossene Stimm- 
zettel ab, für den Fall nämlich, dass vonseite Bayerns 
innerhalb der bestimmten Frist keine günstige Entschei- 
dung erfolge. Die Stimmzettel, beim Advokaten Korte 
deponiert, sollten uneröffnet verbrannt werden, wenn das 
Museum seinen Sitz in Bayern behalten könne. 
Die heissersehnte, von allen mit Gewissheit erwartete 
Ministerialentschliessung traf aber nicht ein,_ und so musste 
denn am I4. Oktober endlich dazu geschritten werden, die 
Stimmzettel zu öffnen. Das Ergebnis der Wahl fiel zu 
gunsten Koburgs aus. Herr von Aufsesstmeldete dasselbe 
sofort den massgebenden hohen Herren und reiste am 
26. Oktober nach Koburg zur genauern Besichtigung 
der Lokalitäten, ohne jedoch den Herzog anzutreffen, 
dessen slebhafte Befriedigunga über den Ausfall der 
KVahl der Staatsrat von Pawel in einem Schreiben vom 
20. November ausdrückte, zugleich mit der Nachricht, 
dass der Entwurf der Vertragsurkunde in Angriff genommen 
sei. Dieser Vertrag sollte offenbar ein Meisterstück der 
Diplomatie werden, dessen Fertigstellung kaum abzusehen 
war: eine Zeit des Zauderns und Zögerns trat ein, man 
stellte tiberfiüssige Anfragen, machte ebensolche Reisen, und 
weil auch über die Zeit der Übersiedelung keine bestimmte 
Auskunft zu erhalten war, so fing das Verhältnis zu den in 
Nürnberg abgeschlossenen Mietkontrakten in bedenklichster 
Weise zu schwanken an. Auf die Propositionen von Koburg 
hin waren den Beamten freie Wohnungen vom Herbst 1854 
an in sichere Aussicht gestellt worden.  Auch wurde vorläufig 
deshalb mit einem Mieter unterhandelt, der Mietvertrag nach 
Koburg gesendet, dort nicht gebilligt, dann rückgängig 
gemacht, und doch, weil immer nichts Bestimmtes in 
Aussicht gestellt war, fand man sich genfötigt, bald nach- 
her von neuem zu mieten, ohne gleichwohl das den 
Beamten gegebene Versprechen später halten zu könnenm:
	        
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