Bundesbehörde. Unterm 8. Mai 1853 war mit Vorlage
einer gedruckten Denkschrift bei der deutschen Bundes-
versammlung die Anerkennung des germanischen Museums
nachgesucht worden, und in der Bundestagssitzung vom
28. Juli 1853 erfolgte der Beschluss: irDas germanische
Museum zu Nürnberg, als ein für die Vaterländische Ge-
schichte wichtiges, nationales Unternehmen, der schützen-
den Teilnahme und wohlwollenden Unterstützung der
höchsten und hohen Regierungen zu empfehlenm:
xDie geordnete Aufstellung der Sammlungen in den
gemieteten Lokalitäten, sowie die übrigen Einrichtungen
waren bis zum I5. Iuni 1853 soweit gediehen, dass an
diesem Tage die Sammlungen des Museums feierlich
(rriüffnet werden konnten. Die Festlichkeit fand in
Gegenwart der königlichen und städtischen Zivil- und
Militärbehörden und der Geistlichkeit Nürnbergs, sowie
des Prorektors und einiger Professoren der Universität
Erlangen statt. Nachdem der Vorstand des Museums
die Erötfnungsrede und der II. Bürgermeister von Nürn-
berg einen kurzen Vortrag über die Verdienste und den
Nutzen der Anstalt gehalten hatte, ging man zur Be-
sichtigung der Sammlungen übene
Die Sammlungen waren in den Lokalitäten zweier
verschiedener Gebäude verteilt: im Hause des Kupfer-
stechers Petersen auf dem Paniersberg und im Tier-
gärtnerthorturm. Der letztere bewahrte den grösseren Teil
der Kunst- und Altertumssammlungen, während in jenem
Archiv und Bibliothek, nebst kleineren Kunstsachen, sowie
das Repertorium und die Bureaux sich befanden. Der
genannte Turm war, wie erwähnt, bereits I8 50 durch
Freiherr von Aufsess gemietet worden; vom I. Mai 1854
an räumte ihn der Magistrat von Nürnberg unentgeltlich ein.
Zu dem Petersenschen Hause wurde am 25. April 1854 noch
das Haus der Witwe Nobitsch an der Burgstrasse gemietet.
Es gehörte kein prophetisches Talent dazu, voraus
sagen zu können, dass sich diese Räumlichkeiten dem
Museum bald als unzureichend erweisen würden, denn
sie waren von Anfang an zu beschränkt und einem