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dings vergebene Mühe, beweisen zu wollen, dass Holbein selbst die
Platten geschnitten habe. Eben so misslich wäre es, die fragliche
Stelle in der Vorrede als eine willkürliche Phrase zu erklären.
Die Trechsel hatten bis zum Jahre 1547 nur 41 geschnittene Platten,
es waren aber noch 12 andere mit den Vorzeichnungen vorhanden, so
dass also nach Holbein's Abreise das Werk unvollendet dalag, und viel-
leicht nur nach einigen Probedrücken ohne Text bekannt war. Die
Ausgabe von 1547 ist mit jenen zwölf Bildern vermehrt, und .der Vor-
redner entschuldigt den früheren Mangel dadurch, dass er sagt, der
Künstler habe mehrere andere bereits vorgezeichnete Figuren nicht
vollenden können (qui ne peut pas acheoer plusieurs aultres figures
jä pur lui trassäes), und ein anderer habe es nicht gewagt, an dieses
Meisterstiick Hand anzulegen. Wenn also die Zeichnungen auf den
zwölf Stöcken bereits vorhanden waren, so fehlte es in Lyon bis dahin
an einem Formschneider. Man hätte sich indessen an Hans Holbein
wenden können, da er einmal durch Borbonius den Verlegern bekannt
seyn musste; allein. es fehlt auch in der Ausgabe von 1547 jede Hin-
weisung auf diesen Meister, und man kann daher annehmen, dass er
unberücksichtigt blieb. Daraus geht auch der Schluss hervor, dass
die zwölf letzten Holzschnitte in keinem Falle von Holbein herrühren
könnten, wenn die Verleger nicht absichtlich seinen Namen verschwiegen,
um die Correktur der früheren Ausgaben zu vermeiden. Sie hatten
übrigens nur das Tetrastichon des N. Borbonius beifügen dürfen, wenn
letzterer die in Holz geschnittenen Bilder meint; allein auch dieses
unterblieb, während das lateinische Gedicht und das griechische Di-
stichon desselben allen Ausgaben der Bilder des alten Testaments vor-
gedruckt wurden. Ungewiss ist es auch noch, ob die vier Verse mit
Holbeiirs Namen unter dem Bildnisse des. Erasmus in Lyon hinzu-
kamen. Auf diesem Portraite, und auf den Holzschnitten der Historie;-
rum ceteris Instrumenti icones Lugduni 1538, fehlt das Mono-
gramm, und wir gehen daher nicht weiter darauf ein. Auch den Grund
der Abwesenheit der Verse des N. Borbonius in der Vorrede zum Todten-
tanze mag ein Jeder sich selbst erklären. Hinsichtlich des Schnittes
sind die Ansichten nicht zu vereinigen, obgleich man zugeben muss,
dass auch ein Maler in der Technik der Formschneidekunst zur Meister-
schaft gelangen könne. Vgl. aber auch HH. No. 1038, wo das Bildniss
des Dichters Wyatt erwähnt ist, ein wahrer Zankapfel im Lager der
streitenden Parteien.
Die Holzschnitte des Todtentanzes wurden häufig copirt. Wir
nennen aber hier nur die Original-Ausgaben, und bemerken dabei,
dass das Monogramm der Exemplare mit weisser Kehrseite um 1530
dasselbe sei, wie in den Ausgaben von 1545-1562. Im Blatte der
Herzogin von 1538 erscheint das Zeichen verletzt. Der horizontale
Balken ist in der Mitte etwas herabgedruckt, und das stehengebliebene
Ende gibt das Ansehen einer aufgerichteten Spitze. In der Auflage
von 1542 ist der derbe liegende Keil in eine feine Horizontallinie aus-
geschärft, und das alte Endchen des L zu einer stumpfen Spitze ge-
staltet. Die einseitigen Abdrücke in Uebereinstimmung mit denen der
späteren und spätesten Ausgaben, zeigen nach v. Rumohr das Mono-
gramm abweichend von allen jenen snccessiven Formen, das ist nach
einem verhältnissmässig dicken Horizontal-Balken, an dessen Ende eine
derbe, triangnläre, sich verhaltnissmässig sehr erhebende Spitze. Mit
anderen Worten: in der Ausgabe von 1538 erscheint der aus dem zweiten
Schenkel des H gebildete Buchstabe L in der Querlinie verletzt, und
1542 wurde eine Nachbesserung vorgenommen, so dass man von jetzt an
das Monogramm H L wieder deutlich erkennt. In vielen Exemplaren,