Volltext: GK - IML (Bd. 3)

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dern auch das Todtentanz-Alphabet, und letzteres vielleicht noch früher 
selbst in Holz geschnitten habe. Sie schliessen den Antheil Hans 
Lütäelbuiilgefs ausä da er nicht grwielslen werden konnte. Es fehlt aber 
auc noc der evi eiite Beweis ür aus Holbein und somit hatten 
beide Parteien die Negation in Bereitschaft. Geigen den auch als 
Künstlenzu beachtenden Freiherrn von Bumohr erhob sich besonders 
der geheime Ober-Finanzrath Sotzmann in Berlin, im Kunstblatt 1836 
N0." 30 ff. und N0. 83. Er will nach dem Vorgange des A. v. Bartsch 
keinen Schnitt von Holbeiifs Hand gelten lassen, sondern gibt einzig 
die_Ehre dem Hans Lutzelhurger._ welcher Jedenfalls ein sehr tuchtiger 
Meister War, dem aber hinsichtlich des Todtentanzes doch nur die 
Verniuthung zur Seite steht, dass ausser ihm kein anderer Baseler 
Formschneider sich an das Werk habe machen können. Die Gegner 
der Eigenhändigkeit von Malerformschnitten sind aber jedenfalls zu 
weit gegangen, da es ja nur an dein Maler lag, Fertigkeit im Form- 
schnitte zu erlangen, und mehrere alte Maler haben wirklich das 
Schneidemesser mit Sicherheit geführt. Sie waren nicht so vornehm, 
wie Bartsch glaäibte, um eine Technik zu verschmahen, in welcher die 
malerische Han oft wunderschöne Bilder geschaffen hat. Die Freunde 
des Hans Lützelbnrger entsetzten sich aber, als Rllmülll" und Genossen 
den Hans Holbein ausser vielen Titelblattern deren wir unter dem 
Monogramm HH N0. 1010 und unter den Initialen Il H N0. 1038 er- 
viähnt haben, sogar die Holzschnitte des Todtentanzes, die Bilder des 
aten Testaments das Bildniss des Erasmus mit dem Terminus die 
Eodtentanz-Alphzibete u. s. w. zuschrieben. Baron von Rumolirifand 
ie Einwendungen gegen die Eiwenhandivkeit der Malerformschiiitte 
gichts weniger als genügend, und: suchte bseine Ansicht mit weiteren, 
isher noch nicht vollkommen widerlegten Gründen zu belegen in 
der Schrift: Auf Veranlassung und  Erwiedermzg von Einwürfen 
eines Sachverständigen (Sotzmaun) gegen die Schrift Hans Hol- 
bein" etc. Leipzig, 1836. Damit war aber der Kampfnnoch nicht 
beendet; die Gegner wollten das Feld nicht verlassen, und nur der 
eine oder der andere gab zu, dass Holbein im Formschnitte bei Ge- 
legenheit sich versucht haben möchte. Sotzmann verstand sich aber 
zu keiner rechten Abschlagszahlung und daher trat Rumohr neuer- 
dings auf den Kampfplatz mit der Schrift: Zur Geschichte und Theorie 
gier Farmschneidelrunst. Leipzig, B. Weigel, 1837. Er wollte es 
äützt ausser allen Zweifel setzen, dass auch andere alte Maler eigen- 
ändige Formschnitte hinterlassen haben allein die Gegner liessen 
sich nicht überzeugen, und der Kampf daiierte um Hans Holbein und 
Hans Lützelburger fort. Im Kunstblatt1838, N0. 50-54 trat dann 
I auch Peter Vischer von Basel gegen B. v. Rumohr und Genossen auf: 
läinige Gedanken über Hans Holbein und Hans Lützelburger, in 
i rem Verhällniss zur Formschneidelrunst. Vischer will zwar nicht 
halsstarrig dem Holbein die Technik der Fornischneidekunst ganz ab- 
Sprechen, kann sich aber doch nicht entschliessen, einen der in von 
Rumohfs und WeigePs Schrift über H. I-Iolbein erwähnten Holzschnitte 
letzterem zuzuschreiben, also auch nicht den Todtentanz u. s. w. Das 
Zugeständniss des P. Vischer besteht demnach in einem Dinge, dessen 
Namen er nicht nennt, und wenn er dem Lützelburger den Schnitt 
der Todtentanzbilder vindiciren will, bleibt er den schlagenden Beweis 
schuldig. Er entcheidet, wie er sagt, nur nach seinem Auge für 
Lützelburger, und mit ihm sind viele andere derselben Ansicht, da sie 
nicht glauben können und wollen, dass Holbein auf der Höhe jener 
Technik stand, welche wir in den Todtentanzbildern, den Todtentanz- 
ßlphabeten, im Bildnisse des Erasmus, in den Icones veteris testa-
	        
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