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dern auch das Todtentanz-Alphabet, und letzteres vielleicht noch früher
selbst in Holz geschnitten habe. Sie schliessen den Antheil Hans
Lütäelbuiilgefs ausä da er nicht grwielslen werden konnte. Es fehlt aber
auc noc der evi eiite Beweis ür aus Holbein und somit hatten
beide Parteien die Negation in Bereitschaft. Geigen den auch als
Künstlenzu beachtenden Freiherrn von Bumohr erhob sich besonders
der geheime Ober-Finanzrath Sotzmann in Berlin, im Kunstblatt 1836
N0." 30 ff. und N0. 83. Er will nach dem Vorgange des A. v. Bartsch
keinen Schnitt von Holbeiifs Hand gelten lassen, sondern gibt einzig
die_Ehre dem Hans Lutzelhurger._ welcher Jedenfalls ein sehr tuchtiger
Meister War, dem aber hinsichtlich des Todtentanzes doch nur die
Verniuthung zur Seite steht, dass ausser ihm kein anderer Baseler
Formschneider sich an das Werk habe machen können. Die Gegner
der Eigenhändigkeit von Malerformschnitten sind aber jedenfalls zu
weit gegangen, da es ja nur an dein Maler lag, Fertigkeit im Form-
schnitte zu erlangen, und mehrere alte Maler haben wirklich das
Schneidemesser mit Sicherheit geführt. Sie waren nicht so vornehm,
wie Bartsch glaäibte, um eine Technik zu verschmahen, in welcher die
malerische Han oft wunderschöne Bilder geschaffen hat. Die Freunde
des Hans Lützelbnrger entsetzten sich aber, als Rllmülll" und Genossen
den Hans Holbein ausser vielen Titelblattern deren wir unter dem
Monogramm HH N0. 1010 und unter den Initialen Il H N0. 1038 er-
viähnt haben, sogar die Holzschnitte des Todtentanzes, die Bilder des
aten Testaments das Bildniss des Erasmus mit dem Terminus die
Eodtentanz-Alphzibete u. s. w. zuschrieben. Baron von Rumolirifand
ie Einwendungen gegen die Eiwenhandivkeit der Malerformschiiitte
gichts weniger als genügend, und: suchte bseine Ansicht mit weiteren,
isher noch nicht vollkommen widerlegten Gründen zu belegen in
der Schrift: Auf Veranlassung und Erwiedermzg von Einwürfen
eines Sachverständigen (Sotzmaun) gegen die Schrift Hans Hol-
bein" etc. Leipzig, 1836. Damit war aber der Kampfnnoch nicht
beendet; die Gegner wollten das Feld nicht verlassen, und nur der
eine oder der andere gab zu, dass Holbein im Formschnitte bei Ge-
legenheit sich versucht haben möchte. Sotzmann verstand sich aber
zu keiner rechten Abschlagszahlung und daher trat Rumohr neuer-
dings auf den Kampfplatz mit der Schrift: Zur Geschichte und Theorie
gier Farmschneidelrunst. Leipzig, B. Weigel, 1837. Er wollte es
äützt ausser allen Zweifel setzen, dass auch andere alte Maler eigen-
ändige Formschnitte hinterlassen haben allein die Gegner liessen
sich nicht überzeugen, und der Kampf daiierte um Hans Holbein und
Hans Lützelburger fort. Im Kunstblatt1838, N0. 50-54 trat dann
I auch Peter Vischer von Basel gegen B. v. Rumohr und Genossen auf:
läinige Gedanken über Hans Holbein und Hans Lützelburger, in
i rem Verhällniss zur Formschneidelrunst. Vischer will zwar nicht
halsstarrig dem Holbein die Technik der Fornischneidekunst ganz ab-
Sprechen, kann sich aber doch nicht entschliessen, einen der in von
Rumohfs und WeigePs Schrift über H. I-Iolbein erwähnten Holzschnitte
letzterem zuzuschreiben, also auch nicht den Todtentanz u. s. w. Das
Zugeständniss des P. Vischer besteht demnach in einem Dinge, dessen
Namen er nicht nennt, und wenn er dem Lützelburger den Schnitt
der Todtentanzbilder vindiciren will, bleibt er den schlagenden Beweis
schuldig. Er entcheidet, wie er sagt, nur nach seinem Auge für
Lützelburger, und mit ihm sind viele andere derselben Ansicht, da sie
nicht glauben können und wollen, dass Holbein auf der Höhe jener
Technik stand, welche wir in den Todtentanzbildern, den Todtentanz-
ßlphabeten, im Bildnisse des Erasmus, in den Icones veteris testa-