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Hans Knoderer gab im Jahre 1522 das Bürgerrecht in Augsburg
auf, wie Herberger aus dem Gerechtigkeitsbuch der Maler ersah. Wie
alt er damals gewesen, und Wohin er sich gewandt, ist nicht bekannt.
Er bediente sich wahrscheinlich jenes Monogramms, welches in der
oben gegebenen Form gewöhnlich dem Hans von Culmbach zugeschrieben
wird, diesem aber nicht angehört. Brulliot I. N0. 2358 gibt das Zeichen
mit der Jahrzahl 1513 mit der Bemerkung, dass es auf einem Ge-
mälde mit der Ehebrecherin vor Christus vorkomme. Dieses Bild be-
fand sich zu Brulliot's Zeit im Hause des Lorenz v. Peller in Nürn-
berg, aus welchem alle Bilder verschwunden sind, ohne dass wir an-
geben können, wo jetzt die Ehebrecherin ihr Urtheil erwartet. Der
Artikel im Dictionnaire des monogrammes ist aber verwirrt, denn es
wird ein aus HIf bestehendes, und zwischen die Jahrzahl 1530 ge-
setztes Monogramm als auf dem Tucherischen Altarbilde bei St. Sebald
in Nürnberg vorkommend angegeben, während dieses dem Hans von
Culmbach zugeschriebene Werk mit dem Zeichen HC 1513 (N0. 751)
versehen ist. Das Monogramm HK mit der Jahrzahl 1517 findet man
auf einer trefflichen Federzeichnung in der Sammlung der k. Universität
zu Erlangen. Sie stellt den hl. Christoph mit dem Jesuskinde auf der
Schulter nach links schreitend vor, auf blaues Papier getuscht und
mit Weiss gehöht. Das zweite Monogramm mit der Jahrzahl 1510
steht auf einem sehr schönen Gemälde im Besitze des Hrn. v. Osthorn
in Klagenfurt. Es stellt die Geburt Christi auf Holz vor, und wurde
dem Hans von Culmbach zugeschrieben, welchem es aber sicher nicht
angehört. Dieselbe Hand verräth auch das grosse, aber leider ruinirte
Votivbild der Familie Jöchl im Besitze des Hrn. v. Vintler zu Bruneck
in Tyrol. Brtilliot I. N0. 2358 gibt das dritte Monogramm mit der
Jahrzahl 1513 als jenes des Hans von Culmhach, was sehr in Zweifel
steht, da dieser Meister sein Zeichen aus H C bildete. Auch gehört
Hans von Culmbach der Richtung des A. Dürer an. das Bild des I-Irn.
v. Osthorn verräth aber die Schule desselben nicht. In jedem Falle
ist der Monogrammist HK ein anderer, als Hans von Culmbach, der
entschiedene Beweis für Hans Knoderer ist aber noch nicht zu führen.
Der Meister mit dem Monogramm Hlf gehört der Augsburger Schule
an, und steht mit seiner Kunstweise zwischen Hans Holbein sen. und
H. Burgkmair. Wir räumen diese Stelle dem H. Knoderer ein, welcher
in Augsburg beurkundet ist. Der Künstler begab sich vielleicht 1522
nach Oesterreich, weil in der genannten Stadt mit jenem Jahre seine
Spur verschwindet.
1153. Hans von Gulmbach S011 nach Brulliot I. N0. 2358 der
Träger dieses Zeichens seyn. Dieser Schrift-
X5 O steller sagt, dass es auf dem Tuchefschen Altar-
{1 "r gemälde in der St. Sebaldus-Kirche zu Nürnberg
vorkomme, ist aber mit seiner Angabe nicht im Klaren. Wir haben
über dieses schöne Gemälde unter dem Monogramm H C N0. 751 ge-
handelt, und verweisen auf jenen Artikel. Das Monogramm kommt
wahrscheinlich auf einem anderen ehedem in Nürnberg vorhandenen
Gemälde vor, vielleicht auf dem von Brulliot erwähnten Bilde der Ehe-
breeherin vor Christus, aus dem Pelleüschen Hause in Nürnberg, und
dieses Werk könnte von Hans Knoderer, dem vorhergehenden Meister,
herrühren. Er gab 1522 in Augsburg das Bürgerrecht auf, und konnte
1530 noch arbeitsfähig gewesen seyn. Die diesem Artikel zu Grunde
liegenden Quellen sind indessen sehr unbestimmt, und es könnte leicht
ein Irrthum unterlaufen, da wir das Gemälde mit dem obigen Zeichen nicht
gesehen haben, und auch den Standort desselben nicht kennen-
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