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glauben, dass sich Holbein 1524 wieder an eine Arbeit gewagt habe,
die ihm früher misslungen, und auch 1524 noch nicht vollkommen
preiswürdig war. Nach B. v. Rumohr umschliesst die Wiederholung
auch folgenden Titel: Des gantzera Land! Africe, ein Gemeine Be-
schreibung. XX V. In diesem Zustande kommt die Bordüre in Sivlünsterls
Cosmographey vor, und auf der Rückseite ist die Karte von Africa äc.
Nach der Aeusserung des Baron v. Rumohr möchte man ein anderes
Werk vermuthen.
Nachträge zu den llolzsehnitten in der erwähnten Schrift von
B. v. llumohr über llans llolbein den jüngeren.
1) Das Bildniss des englischen Dichters Thomas Wyatt, Büste in
Profil nach rechts in Medaillon, fast nur Umriss. Durchmesseri Z.8L.
Ueber dieses Bildniss handelt der Legationsrath Detmold in einem
Schreiben an Rudolph Weigel in Naumanms Archiv II. S. 136. Man
betrachtet es als Originalschnitt Holbein's für ein Gelegenheitsgedicht
von John Leland: [Vaeniae in mortem Thomae Viati equitis incom-
parabilis. Joanne Lelando antiquario authore. Londinz" (Reginald
Wolfe) anno MDXLII. Sechs Blätter, kl. 4. Das Bildniss ist auf
der Rückseite des Titels, und über demselben steht folgendes Epigramm:
In efligient Thomae Viati.
Holbenus nitida pingenqi mawimus arte
Effigiem eaapressil yrapltice: sed nullus Apelles
Earprimet dngenium feliar animumque Viatz".
Wie man auch das ngraplzice expressit" interpretiren mag, sagt
Herr v. Detmold, mag man es nur auf die "Zeichnung" oder auch
geradezu auf den "Schnitt" selbst beziehen, jedenfalls haben wir hier
eine Arbeit Holbein's in beglaubigster Form. Allein der Künstler er-
scheint darin nur als ein geistreicher tüchtiger Zeichner, aber als ein
ungeübter Formschneider. Die Schwierigkeiten sind überall nicht über-
wunden, sondern vermieden, die ganze Technik zeigt mehr von Gefühl
als Verstandniss. Im Archiv gibt R. Weigel ein Facsimile des Bild-
nisses bei, welches das Gesagte nicht allein bestätigt, sondern auch
den unabweisbaren Zweifel erregt, ob Holbein als Maler im Stande
war, jene Meisterwerke des Formschnittes zu liefern, welche ihm als
eigenhändige Arbeiten nachgerühmt werden, wie der Todtentanz (1538),
die alttestamentarischen Bilder (Historiarum celeris Instrumenti icones.
Lugduni 1538), das Todtentanz-Alphabet u. s. w. Dass Holbein das
Bildniss des Dichters für das Trauergedicht des John Leland gezeichnet
habe, unterliegt keinem Zweifel, und man kann auch annehmen, dass
selbst der Schnitt von ihm herrühre, obgleich aus dem „Empressit
graphice" diess nicht nothwendiger Weise zu schliessen ist. So viel
ist aber gewiss: Hat Holbein im Jahre 1541 oder 1542 als Form-
schneider nicht mehr geleistet, als dieses Bildniss zeigt, so hat er die
genannten Meisterwerke nicht geschnitten. Und rührt dieses Bildniss
wirklich von seiner Hand her, so war er wenigstens im Stande, seine
Formschneider zu unterstützen, ihnen in den Umrissen behülflich zu
seyn, und selbst in den Platten nachzubessern. Die Gegner der Eigen-
händigkeit der s. g. Malerformschnitte werden aus dem Bildnisse des
Thomas Wyatt ihre Consequenzen ziehen, aber sie sollen bedenken,
dass der fragliche Medaillon in seiner Flüchtigkeit, und wie es scheint
absichtlichen Vermeidung aller Schwierigkeiten dennoch einen Künstler
verräth, welcher bei tleissigerer Durchführung die Bilder des obenier-
wähnten Catechismus des Erzbischofs Cranmer u. s. w. in Holz schneiden
konnte. Der Todtentanz ist und bleibt in xylographischer Hinsicht ein
Gegenstand der Oontroverse. Vgl. auch Nr. 15 (Vignette des Reinhold Wolfe).