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an tüchtigen Arbeitern. Er musste sie aber heranbilden, und folglich
selbst in der Technik des Formschnittes erfahren seyn. Wenn ihm
aber jene Blätter wirklich angehören, welche man als Originalschnitte
erklärt, so stand er in dieser Hinsicht selbst über seinen bessten Ar-
beitern. Wir machen nur kurz auf den Todtentanz aufmerksam, und
auf jene Blätter, welche No. 1032 für eigenhändige Schnitte hinge-
nommen werden. Dass die Ansicht in dieser Hinsicht divergirt, ist
bekannt, die Gegenparthei geht aber mit Bartsch zu weit, wenn sie
glauben machen will, dass Holbein das Schneidmesser nicht berührt
habe. Bartsch kam nämlich zu der sonderbaren Idee, dass es die
alten Maler gleichsam unter ihrer Würde gehalten hatten, das Messer
selbst zu führen. Welchen Antheil Holbein an den Holzschnitten mit
dem Monogramme, und mit den Initialen habe, ist freilich nicht ent-
schieden, wenn man aber einwendet, dass das Monogramm H L auf
einem Blatte des Todtentanzes nicht für ihn, sondern für Hans Lützel-
burger beweise, so ist es eben nur ein Irrthum, da dasselbe Mono-
gramm auch auf Zeichnungen des Meisters vorkommt. Uebrigens ist
das unten im Anhange erwähnte Bildniss des englischen Dichters Thomas
Wyatt angethan, die bisherige Ansicht über die Eigenhändigkeit der
erwähnten Holzschnitte gerade zu vernichten. Hat Holbein jenes Bildniss
wirklich geschnitten , dann ist nicht einmal das Portrait des Erasmus,
noch weniger-aber der Todtentanz von ihm selbst ausgeführt.
Ausserdem verweisen wir auf die Schrift des Baron v. Rumohr:
Hans Holbein der jüngere in seinem Verhältniss zum deutschen
Formsclmittwesen. Leipzig, R. Weigel 1836. B. v. Rumohr be-
schreibt von S. 42-84 die Holbeinischen Holzschnitte, und R. Weigel
gibt von S. 89 an einen noch reicheren Anhang dazu. Wir wählen
nur die Blätter mit den Initialen aus. Passavaut wird im dritten Bande
des Peintre-graveur naher auf die anderen eingehen.
i) Das Bildniss des Erasmus von Rotterdam, ganze Figur unter
einem Portale, wie er die rechte Hand auf den antiken, TERMIN VS
genannten Torso legt, fol. Rumohr S. 93.
Es ist bekannt, dass die ersten Abdrücke in der unteren Ein-
fassung zwei, und in der späteren vier lateinische Verse haben. Die
frühere Inschrift lautet:
Corporis efßgiem si quis non vidit Erasmi
Hanc scite ad oivum picta tabella dabit.
Die spätere:
Pallas Appellaeam nuper mirata tabellam,
Hanc ait, aeternam Bibliotheca colat.
Daedaleam monstrat Musis Holbeinius artem,
Et summt" Ingeniz" Magnus Erasmus opes.
Die Verse sind eingedruckt, und in den vier Zeilen in kleineren
Typen, als in den zwei früheren Zeilen. Die neueren Abdrücke haben
ebenfalls vier Verse, sie sind aber leicht zu erkennen, da überdiess
bemerkt ist, dass sich die Platte im Museum Fesch befinde. Der
Rechtsgelehrte Professor Remigius Fesch legte in der ersten Hälfte des
17. Jahrhunderts eine Sammlung an, und sie ging durch Fideicommiss
immer in den Besitz eines Rechtsgelehrten aus der Familie Fesch über.
Ein solcher war 1823 nicht mehr vorhanden, und daher üel die Samm-
lung durch richterlichen Spruch an den Rath der Stadt Basel. Jetzt
sind die Kunstschätze des alten Fesch und des Dr. Bonifacius Amer-
bach im neuen Museum der Stadt vereinigt. Die späteren Abdrücke
der Platte des Erasmus von Roterdam müssen vor 1823 gezogen wor-
den seyn. Jetzt leidet sie keinen Druck mehr. Im Catalog Delbecq,
Paris 1845, III. No. 418, ist ein Abdruck mit vierzeiliger Inschrift,
Monogrammisten Bd. III. 25