Volltext: CF - GI (Bd. 2)

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zu auffallend ist. Dr. Kugler bemerkt diess namentlich vom Monumente 
des Grafen Hermann von Heuueberg, es lassen sich aber noch mehrere 
Beispiele iinden, nach welchen auf verschiedene Zeichnungen und Mo- 
delle zu scäiessen ist. Die Henneberg'schen Monumente tragen in- 
dessen die amensinschrift des Peter Vischer nicht, Kugler will es 
aber hingehen lassen, dass Döbner auf den Titel seines Werkes setzt: 
Denkmale Hennebergischer Grafen von P. Vischer, und es ist auch höchst 
wahrscheinlich, dass sie in Nürnberg gegossen wurden. Man wird aber 
nicht glauben dürfen, dass sich P. Vischer als Giesser wohl desswegen 
nicht genannt habe, weil die Modelle nicht von ihm gefertiget wurden. 
Eine solche Hypothese würde Herr Döbner mit Entrüstung zurück- 
weisen, indem er im Dome zu Römhild entschiedene Originalwerke von 
P. Vischer zu besitzen glaubt. So weit geht Dr. Kugler aber nicht, 
sondern stellt es einstweilen dahin, wer der ursprüngliche Meister sei. 
Nur das Modell des Hauptstüokes könnte nach seiner Ansicht von 
P. Vischer geliefert seyn. Diesem liegt aber sicher eine fremde Zeich- 
nung zu Grunde, nach welcher das Modell vielleicht von jenem Meister 
ausgeführt wurde, welcher am unteren Rande nach rechts die Buch- 
staben WS rl5 C eingravirt hat. Döbner löst unerschrocken das W in 
V V auf, und liest in Verbindung der gegen links stehenden Buchstaben 
MF: Magister Fischer Vnd V Söhne, 15 Cenmer. Die fraglichen Buch- 
staben sind leicht und mit geringer Ausbildung eingravirt, und wahr- 
scheinlich nicht als Künstlerzeichen zu nehmen. Wenn aber Döbner 
zu seinem Zwecke eine Deutung wagen konnte, so wird es uns auch 
erlaubt -seyn, jedoch ohne die Verantwortlichkeit übernehmen zu wollen. 
Herr Heidelod behauptet im ersten Theile seiner Ornamentik des Mittel- 
alters S. 29 ff, in einem grossen Theile von P. Vischer's Kunstthätig- 
keit komme das eigentlich künstlerische Verdienst dem Veit Stoss zu, 
und dieser habe jenem eine erhebliche Anzahl von Modellen geliefert. 
Zu den hieher bezüglichen Werken rechnet er namentlich auch die 
Römhilder Denkmäler, in denen er V. Stossens „Geist und ltlanier" 
unwiderleglich erkannt haben will. Dafür hat nun Hr. Döbner nament- 
lich mich auf das Korn genommen, weil ich im Kunstblatt 1847 No. 36, 
und im Künstler-Lexicon unter V. Stoss und P. Vischer wenigstens in 
allgemeiner Beziehung l-Ieideloffls Auffassung vertreten hatte. Wenn 
ich nun jetzt nicht allein das Handzeichen auf dem grossen Risse zum 
Sebaldusgrabe von 1488 eher dem V. Stoss, als dem P. Vischer zu- 
schreibe, und die Buchstaben WS 15 C: Wit Swos Cracoviensis 1515 
lese, was wird Herr Landbaumeister Döbner dazu sagen? Der genannte 
Kunstfreund sprach meiner urkundlichen Darlegung über V. Stoss im 
Kunstblatte 1847 No. 36 jeden Beweis für diesen Meister ab, stellte 
den Einfluss desselben auf P. Vischer gänzlich in Abrede, und verur- 
theilte somit auch meinen Artikel im Künstler-Lexicoir, auf welchen 
ich aber hier der weiteren Leistungen des V. Stoss wegen dennoch ver- 
weise. Ich will indessen dem Hrn. l)öbner gerecht werden, da. er sagt, 
ich möge ihm als einem schlichten aber strengen Kunstfreunde jene 
Abweisung verzeihen. Hr. Döbner möge dafür die Buchstaben M Fam Rande 
des Denkmals in Römhild Magister Fischer lesen, obgleich ihm die Gründe 
für den VischeNschen Ursprung des Werkes fehlen. Wenn ich aber 
statt ,.15 Centner" Cracoviensis 1515 lese, so liegt in der Ergänzung 
der Jahrzahl keine Unmöglichkeit, indem Herr Döbner selbst nicht 
genau weiss, wann das Monument des Grafen Hermann errichtet wurde. 
Die Gemahlin des Grafen starb 1507, und die Vollendung des Sarko- 
phages setzt Döbner gegen 1510. Sie kann aber eben sowohl 1515 er- 
folgt seyn. Wenn man übrigens die Lesart Cracoviensis nicht gelten lassen 
Will, so snpplire man Caelavü, oder erkläre nach Belieben. Die Be.
	        
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