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Theil.
Capitel.
Summen verheimlicht haben, Rembrandt und sein Sohn
müssten dann aber grosse Betrüger gewesen sein, wenn sie
trotz dieser Einnahmen die Nothdürftigen gespielt, keinem
Gläubiger einen Heller abgezahlt, sondern diese grosse
Summe allen verborgen hätten. Dann aber Wären Vater
wie
Sohn
jeden
Ehrgefühles
bar
gGWGSGH.
Dieser Betrug Würde aber nicht unbemerkt geblieben
sein, denn unter den 28 in diese Zeit gesetzten Portraits
befinden sich auch diejenigen hervorragender Persönlich-
keiten, z. B. des späteren Bürgermeisters von Amsterdam,
Jan Six, des Admirals Tromp, des Hausmeisters der Handels-
kammer Haringh und des Sekretairs dieser Abtheilung, Bruy-
ningh. 1) Die beiden erstgenannten Männer Waren a11be-
kannte Persönlichkeiten, von denen es nicht verborgen
bleiben konnte, wenn sie sich in dieser Zeit von Rembrandt
hätten
portraitiren
lassen. 2)
Die
beiden
letztgenannten
Herren
aber
Waren
den
Gläubigern
mindestens
genäu
bekannt,
sie
bei
dem
Verkauf
der
Rembrandfschen
Habe fungirten; bei diesem Sachverhalte würden die Gläubiger
also auf die zu zahlenden Summen jedenfalls Beschlag ge-
legt und sich daraus, soweit das ging, schadlos gehalten
haben. Ware aber irgend eine Einnahme Rembrandts
beschlagnahmt worden, so Würden uns die Acten getreue
1) Dass Rembrandt verschiedene (lieser Bilder umsonst gemalt, also
verschenkt haben sollte, ist in Anbetracht seiner Nothlage nicht zu glauben,
zumal er selbst nicht diejenigen Historienhilder und Portraits malte, die
seine Gläubiger bei ihm bestellt hatten und an Zahlungsstatt annehmen
Wollten.
2) Vosmaer erzählt viel von einer Freundschaft, welche zwischen
Rembrandt und J. Six bestanden haben soll. Diese musste aber min-
destens seit dem Jahre 1657 zum Bruch gekommen sein. Siehe später
die Geldangelegenheit zwischen Rembrandt und J. Six.