Volltext: Wer ist Rembrandt?

70 I. Theil. V. Capitel. 
exmittiren. Um sich aus der Verlegenheit zu ziehen, be- 
wog Rembrandt zwei Amsterdamer Bürger, den Rathsherrn 
Witsen und den Kaufmann Hertsbeek dazu, ihm das nöthige 
Geld zu leihen. Er erhielt von ihnen i. J. 1653 eine Summe 
von 8400 Gulden. Von dieser Summe behielt er für sich 
809 Gulden zurück und zahlte nur 7591 Gulden ab, die Rest- 
summe seiner Schuld im Betrage von 1170 Gulden liess er 
auf das Haus eintragen, Welches ihm nach dieser Zahlung 
als Eigenthum übergeben wurde. In der Zeit von 1649-1656 
ging es mit Rembrandts inneren und äusseren Verhältnissen 
stetig abwärts. Er verkaufte nach und nach seine Werth- 
sachenl) und desgleichen ein "bei" oder "von" Rubens 
gemaltes Bild und nahm alle Jahre neue Schulden auf. 
Im Jahre 1656, nachdem er weder 
Hertsbeek im Laufe von drei Jahren 
an Witsen noch an 
die ausbedungenen 
die Geduld 
ihre Capi- 
Zinsen gezahlt hatte, verloren auch diese beiden 
mit ihm und mögen die gerechte Besorgniss um 
talien 
gehabt 
haben. 
Hierauf 
traf 
Rembrandt 
mit 
ihnen 
nicht 
etwa 
ein 
stimmtes Abkommen oder suchte einen Ausgleich zu erzielen 
 weit gefehlt!  er übertrug vielmehr das, Eigenthums- 
recht auf sein Haus und alle seine noch vorhandene Habe, 
mit welchem Besitzthum er für die geliehenen Summen in 
moralischem Sinne garantirt hatte 2), nunmehr in einer Waisen- 
kammer-Verhandlung an seinen unmündigen Sohn. Diese 
Handlungsweise wurde seitens seiner Gläubiger selbstver- 
ständlich als betrügerische Manipulation angesehen, da sie 
1) Silberne Leuchter, Schalen, Teller, goldne Ketten und Spangen, 
eine Schnur echter Perlen, eine silberne Schenkkanne u. s. w. 
e) Durch Ausstellung von sogen. "Schepenkennissen", d. i. vor dem 
Schöffen visirten Hypotheken.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.